Bedeutung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Schulungen, Teambesprechungen und Fortbildungen sind wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Unterstützungsangeboten, gleichzeitig stellen sie auch eine Form der Wertschätzung und Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten dar. Außerdem gilt es, das besondere Schutzbedürfnis der Nutzenden zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Qualitätssicherung sind insbesondere in den §§ 10, 11 UstA-VO beschrieben. Der Angebotsträger ist dabei für den Nachweis der Qualifikation verantwortlich.

Neben der fachlichen Eignung ist auch die ausreichende Qualifikation der Fachkraft relevant. Diese ist nach § 10 Abs. 2 UstA-VO kontinuierlich verantwortlich sowie für die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten und aus der Bürgerschaft Tätigen zuständig.

Ehrenamtlich Engagierte und aus der Bürgerschaft Tätige

Mit der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) legt das Land erstmals verbindlich Schulungen sowie Fortbildungen in einem bestimmten Umfang fest, um neben der persönlichen auch die fachliche Eignung der Ehrenamtlichen sicherzustellen. Insbesondere für neue ehrenamtlich Engagierte und aus der Bürgerschaft Tätige gelten die Voraussetzungen der 30-Stunden-Schulung. Diese Schulungsanforderung ist als Soll-Regelung gestaltet, so dass Ermessensspielräume in Einzelfällen möglich sind, die in Verantwortung des Trägers liegen.

Neben dem Schutzbedürfnis der Betroffenen ist auch der besondere Rechtscharakter der Angebote, deren Kosten aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden können, ausschlaggebend für die Notwendigkeit der Qualitätssicherung.

Die Orientierungshilfe, eine Empfehlung des Koordinierungsausschusses, richtet sich primär an die Träger von Unterstützungsangeboten sowie an die zuständigen Stellen der Stadt- und Landkreise. Sie bezieht sich sowohl auf die Unterstützungsangebote mit Ehrenamtlichen, als auch auf Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dort lassen sich Aussagen finden zu

  • den Inhalten der Schulungen (Basisschulung und Schwerpunktsetzung)
  • möglichen Abweichungen wie z.B. Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Fähigkeiten und Vorerfahrungen (Ermessensspielraum)
  • der Möglichkeit einer modulhaften Schulung
  • den Fortbildungen

Qualifizierung der Fachkräfte

Die UstA-VO (§ 10 Abs. 3 UstA-VO) legt daneben auch fest, welche Berufsgruppen für die Fachkräfte in Abhängigkeit der Zielgruppe in Betracht kommen. Dies sind u.a. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen bzw. -pädagogen/innen oder Sozialpädagogen/innen. Im Einzelfall kann auch die Eignung auch außerhalb der gennannten Berufsgruppen geprüft werden.

Die Qualitätssicherung bei den Unterstützungsangeboten hat nicht nur die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Blick, sondern auch die ehrenamtlich Engagierten bzw. aus der Bürgerschaft Tätigen. So ermöglichen regelmäßige Fortbildungen einen konstanten kompetenten Umgang mit den Pflegebedürftigen und stellen eine persönliche Bereicherung dar: sie motivieren, regen an, bringen in Kontakt, ermöglichen Austausch und erweitern den Horizont. Dadurch erhalten die Ehrenamtlichen nicht nur viele Informationen und Anregungen für ihr eigenes Leben und Älterwerden, sondern können sich auch austauschen und lernen die anderen Ehrenamtlichen näher kennen und können voneinander lernen und Ideen aufnehmen.

Sicherlich wird es bei der Suche nach Ehrenamtlichen und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit darum gehen, den Wert der Schulungen zu vermitteln und Interesse zu wecken, statt sie schlicht als Voraussetzung für das Engagement darzustellen.

Im Sinne des § 10 UstA-VO und der Orientierungshilfe sind diese beispielhaften Inhalte zu vermitteln:

 

 

Basisschulung

  • Basiswissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten und ihre psychosozialen Folgen

    • Demenzformen, Ursachen, Symptome, Verlauf, Sicht der Betroffenen, herausforderndes Verhalten
    • Altersbedingte Veränderungen
    • Erkennen von Problemsituation
  • Wahrnehmung des sozialen Umfelds und der psychosozialen Situation der pflegebedürftigen Person sowie deren Angehörigen

  • Umgang mit den Pflegebedürftigen

    • Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen
    • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Zusammenarbeit mit Fachkräften

  • Selbstmanagement im Kontext des ehrenamtlichen Engagements

    • Motivation, Selbstverständnis
    • Abhängigkeitsverhältnis
    • eigene Ressourcen, Reflexion der eigenen Arbeit
    • Umgang mit Erwartungen von Angehörigen oder Erkrankten
    • Grenzen ehrenamtlicher Arbeit
  • Organisatorische Rahmenbedingungen

    • Aufgaben und Ziele der Helfenden
    • Wertschätzung
    • Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    • Pflegeversicherung
    • Schweigepflicht, Datenschutz
    • Betreuungsrecht
    • Haftung

Schwerpunktschulung (orientiert am Angebotsprofil)

  • Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung

    • Biographiearbeit
    • Kulturelle und soziale Hintergründe
    • Möglichkeiten der Beschäftigung
    • Freizeitgestaltung
  • Angebotsabhängige Gruppen

  • Umgang mit Verlust, Sterben, Tod und Trauer

  • Veränderungen in der Familie

  • Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz oder Menschen mit psychosomatischem Betreuungs- und Pflegebedarf oder pflegebedürftigen Kindern mit Behinderung

In unserem Menüpunkt zu Qualifizierungsangeboten erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Schulungsmöglichkeiten für die ehrenamtlich Engagierten. Klicken Sie dafür hier.

Relevante Unterlagen