Bedeutung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Schulungen, Teambesprechungen und Fortbildungen sind wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Unterstützungsangeboten, gleichzeitig stellen sie auch eine Form der Wertschätzung und Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten dar. Außerdem gilt es, das besondere Schutzbedürfnis der Nutzenden zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Qualitätssicherung sind insbesondere in den §§ 10, 11 UstA-VO beschrieben. 

Neben der fachlichen Eignung ist auch die ausreichende Qualifikation der Fachkraft relevant. Diese ist nach § 10 Abs. 2 UstA-VO kontinuierlich verantwortlich sowie für die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten und aus der Bürgerschaft Tätigen zuständig.

Die Qualitätssicherung bei den Unterstützungsangeboten hat nicht nur die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Blick, sondern auch die ehrenamtlich Engagierten bzw. aus der Bürgerschaft Tätigen. So ermöglichen regelmäßige Fortbildungen einen konstanten kompetenten Umgang mit den Pflegebedürftigen und stellen eine persönliche Bereicherung dar: sie motivieren, regen an, bringen in Kontakt, ermöglichen Austausch und erweitern den Horizont. Dadurch erhalten die Ehrenamtlichen nicht nur viele Informationen und Anregungen für ihr eigenes Leben und Älterwerden, sondern können sich auch austauschen und lernen die anderen Ehrenamtlichen näher kennen und können voneinander lernen und Ideen aufnehmen.

Sicherlich wird es bei der Suche nach Ehrenamtlichen und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit darum gehen, den Wert der Schulungen zu vermitteln und Interesse zu wecken, statt sie schlicht als Voraussetzung für das Engagement darzustellen.

Mögliche Schulungsinhalte zur Qualifizierung für Ehrenamtliche und Bürgerschaftlich Engagierte sind: 

 

 Basisschulung

  • Basiswissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten und ihre psychosozialen Folgen

    • Demenzformen, Ursachen, Symptome, Verlauf, Sicht der Betroffenen, herausforderndes Verhalten
    • Altersbedingte Veränderungen
    • Erkennen von Problemsituation
  • Wahrnehmung des sozialen Umfelds und der psychosozialen Situation der pflegebedürftigen Person sowie deren Angehörigen

  • Umgang mit den Pflegebedürftigen

    • Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen
    • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Zusammenarbeit mit Fachkräften

  • Selbstmanagement im Kontext des ehrenamtlichen Engagements

    • Motivation, Selbstverständnis
    • Abhängigkeitsverhältnis
    • eigene Ressourcen, Reflexion der eigenen Arbeit
    • Umgang mit Erwartungen von Angehörigen oder Erkrankten
    • Grenzen ehrenamtlicher Arbeit
  • Organisatorische Rahmenbedingungen

    • Aufgaben und Ziele der Helfenden
    • Wertschätzung
    • Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    • Pflegeversicherung
    • Schweigepflicht, Datenschutz
    • Betreuungsrecht
    • Haftung

Schwerpunktschulung (orientiert am Angebotsprofil)

  • Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung

    • Biographiearbeit
    • Kulturelle und soziale Hintergründe
    • Möglichkeiten der Beschäftigung
    • Freizeitgestaltung
  • Angebotsabhängige Gruppen

  • Umgang mit Verlust, Sterben, Tod und Trauer

  • Veränderungen in der Familie

  • Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz oder Menschen mit psychosomatischem Betreuungs- und Pflegebedarf oder pflegebedürftigen Kindern mit Behinderung

Schulungen, Teambesprechungen und Fortbildungen sind wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Unterstützungsangeboten. Gleichzeitig stellen sie auch eine Form der Wertschätzung und Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten dar. Außerdem gilt es, das besondere Schutzbedürfnis der Nutzenden zu berücksichtigen.

Mit der UstA-Änderungs-Verordnung vom 10.12.2024 sind die verpflichtenden 30-Stunden-Schulungen für ehrenamtlich Engagierte und bürgerschaftlich Tätige entfallen, wie noch in der Orientierungshilfe genannt. Gem. § 10 Abs. 5 UstA-VO können diese freiwillig Schulungen in Anspruch nehmen, die hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs auf das jeweilige Angebot zur Unterstützung auszurichten sind. 

Aus der Orientierungshilfe, einer Empfehlung des Koordinierungsausschusses zur alten UstA-VO vom 17.01.2017,  lassen sich nach wie vor Anregungen zu Art und Inhalt der freiwilligen Schulungen von Ehrenamtlichen und bürgerschaftlich Tätigen entnehmen.  

In unserem Menüpunkt zu Qualifizierungsangeboten erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Schulungsmöglichkeiten für die ehrenamtlich Engagierten. Klicken Sie dafür hier.

Hinweis

Die Qualifikationserfordernisse für Ehrenamtliche wurden mit der Änderungsverordnung der UstA-VO vom 10.12.2024 geändert (siehe Menüpunkt "gesetzliche Regelungen").