Corona
Einen Überblick über ältere, zurückliegende Informationen erhalten Sie in unserem Corona-News Archiv. Häufig gestellte Fragen haben wir zudem in unseren FAQ-Bereich aufgenommen.
Update: Flexibler Einsatzes des Entlastungsbetrags bei PG 1
Gemäß des COVID-19-Schutzgesetzes vom 16.09.22 konnte der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI bis zum 30.04.23 (Art. 3a Nr. 3) verlängert. Dies ist nun seit dem 01.05.23 nicht mehr möglich.
09.05.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Aufhebung aller Corona-Verordnungen ab 01.03.23 in BW
Nach 70 Verordnungen und weiteren 300 Fachverordnungen wurden am 01.03.23 alle Corona-Verordnungen des Landes aufgehoben. Auch der Bund hat weitere Einschränkungen gelockert. Damit entfallen die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte in den stationären und ambulanten Einrichtungen. Ebenso entfällt die Testpflicht für Besucher*innen, die Maskenpflicht bleibt bis 07.03.23 bestehen.
03.03.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Update: Coronavirus-Testverordnung zum 28.02.23 ausgelaufen
Die Coronavirus-Testverordung ist mit der Fünften Verordnung zur Änderung der TestV vom 24.11.22 zum 28.02.23 ausgelaufen. Ab dem 01.12.22 entstandene Beschaffungskosten und Durchführungskosten sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend zu machen. Bis 28.02.23 erhielten Träger anerkannter Unterstützungsangebote auf Antrag 2 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 6 € für die Durchführung bzw. 4 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.
Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...
- die Kostenerstattungs-Festlegungen TestV nach § 7 Absatz 2 TestV vom 05.12.22. Hier wird unter Punkt 2 Abs. 2 auf die Beschränkungen des Anspruchs auf PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung hingewiesen, die Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts finden..
- das aktualisierte gültige Antragsformular vom 01.12.22
- die Kontaktliste der zuständigen Pflegekasse (das Einreichen bedarf der Form der E-Mail)
- die aktualisierten FAQ vom 16.12.22.
01.03.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Anregungen zum Start von Betreuungsgruppen

Seit 1. Juli können Betreuungsgruppen wieder angeboten werden. Voraussetzung für den geschützten Regelbetrieb ist die Einhaltung u.a. des Hygienekonzepts des jeweiligen Trägers (gemäß § 4 CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen).
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz hat für ihre Betreuungsgruppe in Stuttgart-Birkach ein Gesundheits- und Hygienekonzept sowie Auskunftsformulare für Gäste und Ehrenamtliche erstellt, die Sie im Folgenden gerne einsehen können:
Gesundheits- und Hygienekonzept für die Betreuungsgruppe Stuttgart-Birkach
Selbstauskunft der Ehrenamtlichen für den Einsatz in der Betreuungsgruppe Stuttgart-Birkach
Einverständniserklärung der Gäste zur Teilnahme an der Betreuugsgruppe Stuttgart-Birkach
23.08.21 - Alzheimer Gesellschaft BW e.V.
Häufige Fragen, die an uns im Zuge der Corona-Krise gestellt werden, haben wir in unserem FAQ-Bereich aufgenommen und beantwortet.
