Empfehlungen des Koordinierungsausschusses
Der Koordinierungsausschuss gibt immer wieder Empfehlungen nach § 5 UstA-VO heraus, die an dieser Stelle aktuell gehalten werden.
Bisherige Empfehlungen sind:
- Empfehlungen zu § 45B Abs. 4 SGB XI bei Leistungen der nach UstA-VO anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag – Preisobergrenze
- Empfehlung zur Musterabrechng von Leistungen nach § 45a SGB XI/UstA-VO – Musterrechnung
