Häufig gestellte Fragen | FAQ
In den Beratungen der Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote werden viele verschiedene, teils jedoch auch dieselben Fragen rund um die Unterstützungsangebote für alle Pflegebedürftigen gestellt. Diese werden regelmäßig in den Newslettern aufgenommen.
Unter den einzelnen FAQs (Frequently asked questions) werden viele (spezifische) Fragen in alphabetischer Reihenfolge beantwortet.
Ich bin Alltagsbegleiterin bzw. Betreuungsassistentin nach §§43b/53c SGB XI und möchte gerne mein Angebot als Unterstützungsangebot anerkennen lassen. Was muss ich hierfür tun?
Diese Anfrage erhalten wir des Öfteren. Laut Unterstützungsangebote-Verordnung ist die Anerkennung von Einzelpersonen allerdings ausgeschlossen. Auch reicht die alleinige Qualifizierung als Alltagsbegleiterin nicht aus, um als Fachkraft ein Unterstützungsangebotfachlich begleiten zu können.
Anerkannt werden können Unterstützungsangebote mit ehrenamtlichem Profil (§ 6 Abs. 1 UstA-VO), also Angebote, in denen sich mehrere Ehrenamtliche engagieren, die von einer Fachkraft begleitet werden. Darüber hinaus können Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal anerkannt werden, die von einer Fachkraft angeleitet werden (§ 6 Abs. 2 UstA-VO).
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Wofür sind eigentlich die Anerkennungsstellen zuständig und wo sitzen sie?
Die Anerkennungsbehörden sind gemäß § 4 Abs. 1 UstA-VO die zuständigen Stellen für die Anerkennung sowie die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung. Für die Anerkennung ist der Ort der Angebotserbringung von Relevanz, insbesondere bei überregionalen Angebotsträgern oder bei einem Unterstützungsangebot in benachbarten Kreisen.
Daneben sind sie für die Durchführung des Förderverfahrens von Unterstützungsangeboten bei ausschließlich kommunaler Förderung zuständig.
16.03.2025 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Für den Antrag auf Anerkennung eines Unterstützungsangebots ist eine Konzeption bei der Anerkennungsbehörde vorzulegen. Was muss ich denn dort anführen?
In der Konzeption sollten verschiedene Kriterien beschrieben werden, so dass der Inhalt und das Ziel des Unterstützungsangebots sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung deutlich werden.
Die Kriterien sind gemäß § 10 UstA-VO u.a.:
- Angabe und Beschreibung der Zielgruppe
- Inhalte und Ziele des Unterstützungsangebots
- Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit
- Räumliche Voraussetzungen
- Versicherungsschutz der ehrenamtlich Engagierten und aus der Bürgerschaft Tätigen
- Angaben zum zeitlichen Umfang
- Angaben zum Teilnehmendenbeitrag und der Aufwandsentschädigung
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
16.04.25 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Welche Möglichkeiten habe ich mit dem Entlastungsbetrag und wird mir dieser auf mein Konto als Festbetrag überwiesen?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) umfasst monatlich 131 € und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er wird dabei nicht als Festbetrag ausgezahlt, sondern kann nur zweckgebunden z.B. für die Leistungen von Unterstützungsangeboten rückerstattet werden. Dies bedeutet, dass die Kosten erst nach Vorlage von Belegen oder schriftlichen Nachweisen erstattet werden.
Es besteht beim Entlastungsbetrag gem. § 45b Absatz 1 Satz 5 SGB XI die Möglichkeit, den Betrag über das Jahr hinweg anzusammeln und sogar ins nächste Jahr zu übertragen. Allerdings müssen die übertragenen Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, danach verfallen sie.
Auf Wunsch können ab Pflegegrad 2 bis zu 40% der monatlichen Sachleistungen (nach § 36 SGB XI) zur Kostenerstattung von Unterstützungsangeboten verwendet werden. Dabei muss dieser Wunsch zur Umwandlung der Pflegekasse mitgeteilt werden, da sich dann anteilig der Anspruch auf das Pflegegeld reduziert.
07.03.2025 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich möchte zu meinem Unterstützungsangebot der Betreuungsgruppe "Kaffee-Treff" für Menschen mit Demenz noch zusätzlich einen Fahrdienst anbieten. Was muss ich hier beachten?
Bei der Einrichtung eines Fahrdienstes ist die wichtigste Frage, ob und unter welchen Bedingungen ehrenamtliche Fahrdienste unter das Personenbeförderungsgesetz fallen. Deshalb ist die Berücksichtigung der Genehmigungspflicht wichtig. Die Beratung erfolgt hierzu bei der KFZ-Stelle im Landratsamt. Es empfiehlt sich im Hinblick auf die Versicherung neben der Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt die jeweilige Versicherungsgesellschaft (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) zu kontaktieren, da diese teils Schadensfälle anders bewerten als die Landratsämter.
Weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema auch auf dem InfoPortal Demenz unter diesem Link.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich möchte einen Förderantrag für unseren Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" mit ausschließlich kommunaler Mitfinanzierung stellen, und weiß nun gar nicht welche Anlagen ich meinem Förderantrag beilegen muss.
Einem Förderantrag mit ausschließlich kommunaler Mitfinanzierung sind diese Anlagen beizufügen:
- Stellungnahme des zuständigen Stadt- oder Landkreises
- Bestätigung über Höhe und Zeitpunkt der kommunalen Mitfinanzierung
- entsprechende Projektbeschreibung
Bei Erstanträgen werden noch folgende Anlagen benötigt:
- Anerkennungsbescheid nach § 6 Abs. 1 UstA-VO
- Qualifikationsnachweis der Fachkraft bzw. Fachkräfte
- Konzeption mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich bin interessiert an einer finanziellen Förderung unseren Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander". Wie läuft hier das Verfahren ab und was muss ich beachten?
Für eine mögliche Förderung sollte bei den kommunalen Gebietskörperschaften (Kommune, Stadt- oder Landkreis) und/oder beim zuständigen Regierungspräsidium eine Förderzusage erfragt werden. Für eine erste Information zu möglichen Zuschüssen wenden Sie sich an Ihre zuständige Anerkennungsstelle, da etwa die Zuschüsse vom Land bei Häuslichen Betreuungsdiensten kontingentiert sind.
Nach der Zusage zu kommunalen oder Landeszuschüssen muss der Förderantrag entsprechend ausgefüllt und mit den passenden Anlagen an die zuständigen Behörden versendet werden.
16.03.2025 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich habe nun den Bewilligungsbescheid für unseren Häuslichen Betreuungsdienstes "Miteinander & Füreinander" erhalten, der von der Gemeinde und dem Land BW bezuschusst wird. Wo muss ich bis zu welcher Frist den Verwendungsnachweis abgeben?
Die Vorlagen für den Verwendungsnachweis (VWN) findet man entweder auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration oder unter der Rubrik Vorlagen zu Formularen, Anträgen, Berichten.
Der VWN bei Landesförderung ist bis zum 30. Juni im Folgejahr an die L-Bank zu senden. Sollten Sie auch ein Unterstützungsangebot anbieten, welches rein kommunal gefördert wird, ist die Abgabefrist für den Verwendungsnachweis beim zuständigen Stadt- oder Landkreis zu erfragen.
16.03.2025 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Was muss ich als Träger bei der Rechnungsstellung für die Leistungen der Betreuungsgruppe "Kaffee-Treff" beachten, damit eine unkomplizierte Erstattung für die Nutzenden möglich ist?
Der Koordinierungsausschuss hat nach § 5 UstA-VO eine Musterabrechnung von Leistungen nach § 45a SGB XI als Empfehlung ausgesprochen. Diese ist unter der Rubrik Empfehlungen des Koordinierungsausschusses zu finden. Günstig dabei ist es, im Betreff der Rechnung § 35b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 bzw. 4 SGB XI anzugeben. Dies verringert Rückfragen und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Wir sind als Träger dabei ein Unterstützungsangebot in der Häuslichkeit zu entwickeln. Gibt es bzgl. der Teilnehmerbeiträge Vorgaben zur Höhe des Betrags?
Die Unterstützungsangebote-Verordnung sieht keine konkreten Vorgaben vor. Und letztlich sind Sie in der Gestaltung der Rahmenbedingungen natürlich frei, sofern die Teilnahmegebühren kostengünstig bleiben. Weitere Informationen bietet dazu auch das Schreiben zur Preisobergrenze, eine Empfehlung des Koordinierungsausschusses nach § 5 UstA-VO.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich möchte gerne als privater Träger ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten. Ist das möglich?
Angebote von privaten Trägern können prinzipiell anerkannt werden, wenn sich mehrere Ehrenamtliche in diesem Angebot engagieren sowie die weiteren Kriterien nach §10 UstA-VO erfüllt sind.
Die Ehrenamtlichen können auch Aufwandsentschädigungen erhalten. Jedoch gilt es zu beachten, dass dies nicht im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags nach §26 Nr. 3 EstG möglich ist, da die Aufwandsentschädigungen versteuert werden müssen. Als Alternative zur Aufwandsentschädigung praktizieren private Träger deshalb andere Formen der Anerkennung und Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement.
Zu berücksichtigen ist hier außerdem, dass Angebote privater Träger vom Land Baden-Württemberg nicht gefördert werden können.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich bin Betreuungsassistentin und möchte gerne als Fachkraft in einer Betreuungsgruppe oder einem Häuslichen Betreuungsdienst tätig sein. Habe ich dazu die entsprechende Qualifikation?
Zu den anerkennungsfähigen Berufsgruppen als Fachkraft für ein Unterstützungsangebot gehört eine Betreuungsassistentin laut UstA-VO nicht. Die Aufgaben von Fachkräften sind u.a. insbesondere die Anleitung und fachliche Begleitung der Ehrenamtlichen sowie in aller Regel auch die Vertretung der Gruppe dem Träger gegenüber und ggf. auch nach außen – insbesondere den Angehörigen gegenüber. Dazu sind Kompetenzen erforderlich, die weit über ein reines Wissen und Fähigkeiten im Bereich der Pflege und des Umgangs mit Pflegebedürftigen allgemein hinausreichen. Ob eine Betreuungsassistentin dennoch als Fachkraft im Einzelfall geeignet sein könnte, hängt letztlich von weiteren Qualifikationen ab. In Einzelfällen kann die Anerkennungsbehörde aber möglicherweise eine Ausnahme machen.
Unter § 10 Abs. 3 UstA-VO sind die Berufsgruppen aufgelistet, die für Fachkräfte in Betracht kommen. Weitere Informationen sind auch unter der Rubrik Bedeutung der Anerkennung zu finden.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Ich möchte gerne ein Serviceangebot mit Beschäftigten im hauswirtschaftlichen Bereich aufbauen. Was muss ich hier beachten?
Für die Beratung zu Serviceangeboten gibt es in Baden-Württemberg keine eigene Fachstelle. Anträge auf Anerkennung können bei der zuständigen Behörde des Stadt- oder Landkreises eingereicht werden.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Für Menschen mit Behinderung, insbesondere Kinder, möchte ich gerne ein therapeutisches Angebot zur Unterstützung und Entlastung anbieten, wie z.B. das therapeutische Reiten. Ist das möglich?
Grundsätzlich sind therapeutische Leistungen nicht anerkennungsfähig. In Einzelfällen kann jedoch eine Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz – ohne die therapeutische Leistung – erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Anerkennungsbehörde des Stadt- oder Landkreises.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Wir sind ein zugelassener Pflegedienst und bieten sowohl Betreuungsgruppen als auch einen Häuslichen Betreuungsdienst mit unseren Beschäftigten an. Benötigen wir eine Anerkennung?
Zugelassene Pflegedienste benötigen keine Anerkennung von Unterstützungsangeboten, sondern können weiterhin über § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI abrechnen.
Unterstützungsangebote mit Ehrenamtlichen von Pflegediensten brauchen dann eine Anerkennung, wenn sie eine finanzielle Förderung beantragen möchten. Denn hier ist die Anerkennung Fördervoraussetzung.
01.01.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA
Hinweis
Die Unterstützungsangebote-Verordnung wurde am 10.12.2024 geändert: siehe Menüpunkt gesetzliche Regelungen
Sie haben Fragen oder Anliegen, die wir noch nicht aufgenommen haben?
Wenden Sie sich gerne an uns für Beratung und Information.
