Archiv: Aktuelles in der Corona-Krise

Im Zuge der Corona-Krise betrafen Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Hinweise auch die Unterstützungsangebote. Auf dieser Seite finden Sie alle zurückliegenden Informationen. 


Gemäß des COVID-19-Schutzgesetzes vom 16.09.22 konnte der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI bis zum 30.04.23 (Art. 3a Nr. 3) verlängert. Dies ist nun seit dem 01.05.23 nicht mehr möglich.

09.05.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Aufhebung aller Corona-Verordnungen ab 01.03.23 in BW

Nach 70 Verordnungen und weiteren 300 Fachverordnungen wurden am 01.03.23 alle Corona-Verordnungen des Landes aufgehoben. Auch der Bund hat weitere Einschränkungen gelockert. Damit entfallen die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte in den stationären und ambulanten Einrichtungen. Ebenso entfällt die Testpflicht für Besucher*innen, die Maskenpflicht bleibt bis 07.03.23 bestehen.

03.03.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Coronavirus-Testverordung ist mit der Fünften Verordnung zur Änderung der TestV vom 24.11.22 zum 28.02.23 ausgelaufen. Ab dem 01.12.22 entstandene Beschaffungskosten und Durchführungskosten sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend zu machen. Bis 28.02.23 erhielten Träger anerkannter Unterstützungsangebote auf Antrag 2 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 6 € für die Durchführung bzw. 4 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

01.03.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

>> Aktualisierung der Festlegungen, der FAQ und des Antragsformulars <<

Zum 24.11.22 wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung der TestV im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weiterhin können Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Die Geltung der TestV wurde bis zum 31.12.24 verlängert, wobei die Ansprüche auf Testungen im neu gefassten Leistungsumfang nur bis einschließlich 28.02.23 bestehen bleiben.

  • Ab dem 01.12.22 erhalten Träger anerkannter Unterstützungsangebote auf Antrag 2 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 6 € für die Durchführung bzw. 4 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.
  • Leistungen, die bis zum 30.11.22 erbracht worden sind, müssen bis spätestens 31.01.23 abgerechnet werden.
  • Leistungen, die ab dem 01.12.22 erbracht werden, sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, abzurechnen.

Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium die FAQ-Seite mit den entsprechenden Änderungen aktualisiert.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

04.01.23 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir möchten bei unserem Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" PoC-Antigen-Tests durchführen. Seit dem 01.07.22 kosten Bürgertests 3 €, somit ist keine kostenfreie Testung für unsere Helfer:innen mehr möglich. Welche Möglichkeiten haben wir nun?

 

Mit der Änderung der TestV vom 24.11.22 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Die Geltung der TestV wurde bis zum 31.12.24 verlängert, wobei die Ansprüche auf Testungen im neu gefassten Leistungsumfang nur bis einschließlich 28.02.23 bestehen bleiben.

  • Ab dem 01.12.22 erhalten 2 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 6 € für die Durchführung bzw. 4 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.
  • Leistungen, die bis zum 30.11.22 erbracht worden sind, müssen bis spätestens 31.01.23 abgerechnet werden.
  • Leistungen, die ab dem 01.12.22 erbracht werden, sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, abzurechnen.

Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium die FAQ-Seite mit den entsprechenden Änderungen aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

 

04.01.23 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir bieten unseren Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" unseres Vereins weiterhin mit einem angebotsspezifischen Hygiene- und Gesundheitskonzept an. Nun stellen wir uns die Frage, ob die ehrenamtlich Engagierten und die verantwortliche Fachkraft unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG fallen.

Seit 01.01.2023 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a IfSG aufgehoben (s. FAQ des BMG). Damit endet die nur teils potenzielle Impfpflicht für Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte in den Unterstützungsangeboten sowie die Nachweispflicht für Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen. Auch können keine Betretungs- und Beschäftigungsverbote mehr ausgesprochen werden.

04.01.23 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 22.11.22 die Corona-Verordnung  geändert. Diese tritt am 30.11.22 in Kraft, wodurch die Corona-Verordnung bis 31.01.23 verlängert wird.

Die seit April 2022 geltenden Regeln bleiben bestehen sowie einige Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Fernverkehr (Bahn und Busse) und in Gesundheitseinrichtungen.

Neben einer Kurzübersicht der Corona-Regeln stellt das Land BW ein FAQ zu Absonderung und Quarantäne zur Verfügung.

06.12.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 24.11.22 wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung der TestV im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weiterhin können Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Die Geltung der TestV wurde bis zum 31.12.24 verlängert, wobei die Ansprüche auf Testungen im neu gefassten Leistungsumfang nur bis einschließlich 28.02.23 bestehen bleiben.

  • Ab dem 01.12.22 erhalten 2 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 6 € für die Durchführung bzw. 4 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.
  • Leistungen, die bis zum 30.11.22 erbracht worden sind, müssen bis spätestens 31.01.23 abgerechnet werden.
  • Leistungen, die ab dem 01.12.22 erbracht werden, sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, abzurechnen.

Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium die FAQ-Seite mit den entsprechenden Änderungen aktualisiert.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

05.12.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit dem aktuellen Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA vom 26.10.22 erhalten Sie von uns wie gewohnt Informationen rund um die aktuelle Durchführung der Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Modelprojekt Einzelhelfer*innen sowie verschiedene Veranstaltungs- und Förderhinweise.

26.10.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wie bereits angekündigt, ist mit dem Pflegebonusgesetz vom 28.06.22 der Pflege-Rettungsschirm und damit die Möglichkeit der Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI zum 30.06.22 ausgelaufen. 

Der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI wurde hingegen mit dem COVID-19-Schutzgesetz bis zum 30.04.23 (Art. 3a Nr. 3) verlängert. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

26.10.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wie bereits angekündigt, ist mit dem Pflegebonusgesetz vom 28.06.22 der Pflege-Rettungsschirm und damit die Möglichkeit der Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI zum 30.06.22 ausgelaufen

Der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI wurde hingegen mit dem Pflegebonusgesetz bis zum 31.12.22 (s. S. 30 des Links) verlängert. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

07.10.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Nach der Verabschiedung der Anpassung des Infektionsschutzesgesetzes (IfSG) durch den Bundestag am 08.09.22, hat der Bundesrat am 16.09.22 dem Gesetz zugestimmt. Dieses wird vom 01.10.22 bis 07.04.23 gelten.

Das Sozialministerium hat zu den daraus folgenden Corona-Regelungen eine Übersicht erstellt (Stand 16.09.22). Hilfreich kann ggf. auch ein FAQ der BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege - Stand 29.09.22) sein. Hier lässt sich auch entnehmen, dass die Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI nicht zu den Dienstleistungen zählen, die von den Vorgaben betroffen sind (S. 3).

Weiterhin wird folglich auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten in den einzelnen Unterstützungsangeboten gesetzt. Demnach können Sie der Durchführung Ihres Unterstützungsangebots ein Hygienekonzept in Abhängigkeit des dynamischen Pandemiegeschehens zugrunde legen.

07.10.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir führen aktuell u.a. unser Gruppenangebot "Kreativ-Abend" für junge Erwachsene mit chronisch psychischen Erkrankungen im geschützten Regelbetrieb auf Basis eines Hygienekonzeptes durch. Müssen wir insbesondere seit dem 01.10.22 noch weitere Vorgaben beachten?

 

Mit dem 03.04.22 wurden die Unterstützungsangebote aus der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gestrichen. Seitdem wird auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten gesetzt. Zudem zählen die Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI nicht zu den Dienstleistungen, die von den Vorgaben gem. § 35 IfSG betroffen sind.

Demnach können Sie den "Kreativ-Abend" in Eigenverantwortung so gestalten, wie es für Sie möglich und richtig ist - etwa mit/ohne Mund-Nasen-Schutz oder einem Testkonzept.

Die Vorgaben gelten natürlich grundsätzlich für alle anerkannten Unterstützungsangebote.

07.10.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir führen aktuell u.a. unser Gruppenangebot "Dienstagscafé" für junge Menschen mit Behinderung durch. Alle Teilnehmenden sowie fast alle aus der Bürgerschaft Tätigen sind vollständig geimpft. Gilt für unser Angebot eine Testpflicht?

 

Es gibt keine Testpflicht für die Unterstützungsangebote. Seit dem Streichen der anerkannten Unterstützungsangebote aus der CoronaVO KH/P vom 03.04.22, wird auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten gesetzt. Darüber hinaus wurde zum 30.09.22 die CoronaVO KH/P aufgehoben.

Demnach können Sie entscheiden, inwiefern für Sie ein Testkonzept durchführbar und sinnvoll ist. Mit der TestV vom 31.08.22 können Sie auch weiterhin die Beschaffungs- und Nutzungskosten bei der Pflegekasse abrechnen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Aktuelles in der Corona-Krise.

Gleiches gilt grundsätzlich für alle anderen Unterstützungsangebote, wie etwa Betreuungsgruppen oder Nachbarschaftshilfen. Gerne können Sie uns für weitere Fragen kontaktieren.

07.10.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Landesregierung hat am 27. September 2022 aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie trat am 01.10.22 in Kraft. Gleichzeitig wurde die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgehoben.

Die seit April 2022 geltenden Regeln bleiben bestehen, jedoch sind einige Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Fernverkehr (Bahn und Busse) und in Gesundheitseinrichtungen durch das IfSG und nicht mehr durch die Corona-Verordnungen der Länder geregelt sind.

Neben einem FAQ-Katalog, stellt das Land BW eine Kurzübersicht der Corona-Regeln zur Verfügung. Außerdem finden Sie über diesen Link die Begründung zur aktuellen CoronaVO.

07.10.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 03.04.22 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz fortgeführt. So gilt etwa weiterhin das Tragen einer (Atemschutz-)Maske bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder in Arztpraxen. Die Laufzeit der 13. Corona-Verordnung wurde zum 22. August erneut verlängert, diesmal bis zum 19. September 2022.

Zum 03.04.22 wurden die Regelungen für die Unterstützungsangebote aus der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gestrichen. In der Begründung der Verordnung wird darauf hingewiesen, dass das IfSG und die CoronaVO keine Verordnungsermächtigung in diesem Bereich mehr vorsehen. Es ist auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten zu setzen.

23.08.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der TestV können Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Die aktuelle TestV gilt bis 25.11.22.
Sie erhalten 2,50 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 7 € für die Durchführug bzw. 5 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.

Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium eine FAQ-Seite eingerichtet, die unter anderem zur Bürgertestung informiert. Hier finden Sie auch das Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung. Dies gilt beispielsweise für pflegende Angehörige und Besucher:innen von stationären Einrichtungen oder Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

15.08.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der TestV gelten seit dem 01.07.22 neue Regelungen für die Beschaffung und Nutzung von PoC-Antigen-Tests. Nähere Informationen finden Sie hierzu auch in der Begründung der Verordnung. Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium eine FAQ-Seite eingerichtet, die insbesondere zur Bürgertestung informiert. Hier finden Sie auch das Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung. Dies gilt beispielsweise für pflegende Angehörige und Besucher:innen von stationären Einrichtungen oder Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen.

Mit der Änderung der TestV vom 29.06.22 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Die aktuelle TestV gilt bis 25.11.22. Künftig erhalten Sie 2,50 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 7 € für die Durchführug bzw. 5 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

11.08.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Das Land BW hat in einer PM darüber informiert, dass es potenzielle Corona-Szenarien im Herbst/Winter im Blick hat. Zu den Vorbereitungen gehört neben mehr Impfungen und gezieltem Testen auch eine kluge Surveillance-Strategie, um das Virus stets im Blick zu haben.

01.07.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir führen aktuell u.a. unser Gruppenangebot "Kreativ-Abend" für junge Erwachsene mit chronisch psychischen Erkrankungen im geschützten Regelbetrieb auf Basis eines Hygienekonzeptes durch. Müssen wir noch weitere Vorgaben beachten?

 

Uns erreichen bereits einige Fragen zu dieser Thematik seit den Änderungen Anfang April. Mit der Änderung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zum 03.04.22 wurden die Unterstützungsangebote aus der Verordnung gestrichen. In der Begründung der Verordnung wird darauf hingeweisen, dass das IfSG und die CoronaVO keine Verordnungsermächtigung in diesem Bereich mehr vorsehen. Es ist auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten zu setzen.

Demnach können Sie den "Kreativ-Abend" in Eigenverantwortung so gestalten, wie es für Sie möglich und richtig ist - etwa mit/ohne Mund-Nasen-Schutz oder einem Testkonzept.

Die Vorgaben gelten natürlich grundsätzlich für alle anerkannten Unterstützungsangebote.

01.07.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir möchten bei unserem Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" PoC-Antigen-Tests durchführen. Seit dem 01.07.22 kosten Bürgertests 3 €, somit ist keine kostenfreie Testung für unsere Helfer:innen mehr möglich. Welche Möglichkeiten haben wir nun?

 

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der TestV gelten seit dem 01.07.22 neue Regelungen für die Beschaffung und Nutzung von PoC-Antigen-Tests. Nähere Informationen finden Sie hierzu auch in der Begründung der Verordnung. Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium eine FAQ-Seite eingerichtet, die insbesondere zur Bürgertestung informiert. Hier finden Sie auch das Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung. Dies gilt beispielsweise für pflegende Angehörige und Besucher:innen von stationären Einrichtungen oder Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen.

 

Mit der Änderung der TestV vom 29.06.22 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Die aktuelle TestV gilt bis 25.11.22. Künftig erhalten Sie 2,50 € pro Beschaffung eines PoC-Antigen-Tests sowie 7 € für die Durchführug bzw. 5 € für die Eigenanwendung unter Aufsicht.

 

Weitere Informationen zur Erstattung der Beschaffungs- und Durchführungskosten von PoC-Antigen-Tests erhalten Sie (stets aktualisiert) unter Aktuelles in der Corona-Krise mit Links zu den Antragsformularen und Rahmenbedingungen. Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die Liste der Antigen-Tests des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin. Dort sind die erstattungsfähigen PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung gelistet.

01.07.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wie bereits angekündigt, ist mit dem Pflegebonusgesetz vom 28.06.22 der Pflege-Rettungsschirm und damit die Möglichkeit der Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI zum 30.06.22 ausgelaufen. Anträge für den Zeitraum bis 30.06.22 können noch bis 30.09.22 an die zuständige Pflegekasse gestellt werden.

Für Sie haben wir die notwendigen Unterlagen des GKV-Spitzenverbands zusammengestellt. Sie finden dort ...

Der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI wurde hingegen mit dem Pflegebonusgesetz bis zum 31.12.22 (s. S. 30 des Links) verlängert. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

01.07.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Der Pflege-Rettungsschirm und damit die Möglichkeit der Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI ist wahrscheinlich nur noch bis zum 30.06.22 möglich. Eine Verlängerung wird wohl nicht angestrebt. Wir werden Sie bei weiteren Informationen an dieser Stelle hierüber in Stand setzen. Anträge für den Zeitraum bis 30.06.22 können bis 30.09.22 an die zuständige Pflegekasse gestellt werden.

Alle Informationen zum Pflege-Rettungsschirm erhalten Sie in einem der nachfolgenden Infokästen.

Gemäß der Drucksache des Deutschen Bundestags (S. 29) wird jedoch der flexible Einsatz des Entlastungsbetrag bei PG 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI bis 31.12.2022 verlängert.

 

Hinsichtlich der TestV und der damit verbundenen Refinanzierung der Beschaffungs- und Nutzungskosten von PoC-Antigen-Tests über den 30.06.22 hinaus werden wir Sie an dieser Stelle ebenso möglicht bald hinformieren.

02.06.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Link zu weiteren Informationen zum IfSG) ist die CoronaVO des Landes zum 02.05.22 erneut geändert worden. Diese sieht weiterhin Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlungen vor sowie die Masskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und medizinischen Bereich.

Zugleich musste die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) entsprechend geändert werden. Diese gilt ebenso ab dem 03.04.22 und regelt weiterhin die Schutzmaßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen. Regelungen für die Unterstützungsangebote unter § 4 der Verordnung wurden gestrichen.
In der Begründung der Verordnung wird darauf hingeweisen, dass das IfSG und die CoronaVO keine Verordnungsermächtigung in diesem Bereich mehr vorsehen. Es ist auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten zu setzen.

03.05.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Am 11.03.22 hat der Bundesrat der Dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zugestimmt.

Damit wird nicht nur der Pflege-Rettungsschirm gem. § 150 Abs. 5a SGB XI verlängert, sondern auch der flexible Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI bis 30.06.22 verlängert.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie zum Pflege-Rettungsschirm ...

Außerdem erhalten Sie hier Informationen zum Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

11.04.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der Änderung der TestV vom 29.03.22 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Die aktuelle TestV gilt bis 30.06.22.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

11.04.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Link zu weiteren Informationen zum IfSG) ist die CoronaVO des Landes zum 02.05.22 erneut geändert worden. Diese sieht weiterhin Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlungen vor sowie die Masskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und medizinischen Bereich.

Zugleich musste die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) entsprechend geändert werden. Diese gilt ebenso ab dem 03.04.22 und regelt weiterhin die Schutzmaßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen. Regelungen für die Unterstützungsangebote unter § 4 der Verordnung wurden gestrichen.
In der Begründung der Verordnung wird darauf hingeweisen, dass das IfSG und die CoronaVO keine Verordnungsermächtigung in diesem Bereich mehr vorsehen. Es ist auf die Eigenverantwortung der Anbieter sowie der Gäste bzw. Klienten zu setzen.

03.05.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Ab dem 03.04.22 entfallen nach Änderungen des IfSG im Land die meisten Corona-Schutzmaßnahmen, jedoch ist weiterhin eine Maskenpflicht u.a. im medizinischen Bereich und öffentlichen Personenverkehr vorgesehen. Die CoronaVO finden Sie hier.

04.04.22 – FKU

Wir führen aktuell u.a. unser Gruppenangebot "Kreativ-Abend" für junge Erwachsene mit chronisch psychischen Erkrankungen im geschützten Regelbetrieb auf Basis eines Hygienekonzeptes durch. Müssen wir noch weitere Vorgaben beachten?

 

Uns erreichen bereits einige Fragen zu dieser Thematik aufgrund des aktuell sich der dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens.

Auf Basis der aktuellen CoronaVO und der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ergeben sich für die Durchführung der Unterstützungsangebote keine Änderungen.  Als verantwortliche Einrichtung entscheiden Sie, ob Sie ggf. Tests durchführen möchten oder inwiefern das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll bzw. notwendig ist. Darüber hinaus können Sie auch entscheiden, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen nicht-immunisierte Personen an dem Angebot teilnehmen können.
Die Übersicht zu den Corona-Regelungen (S. 20) des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung als Orientierung dienen.

Sollten sich die Vorgaben aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes ab 02.04.22 ändernt, werden wir an dieser Stelle informieren.

Die Vorgaben gelten natürlich grundsätzlich für alle anerkannten Unterstützungsangebote. Gerne können Sie uns bei Rückfragen kontaktieren!

31.03.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir möchten bei unserem Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" PoC-Antigen-Tests durchführen. Hierfür haben wir nun die notwendige Schutzausrüstung bestellt. Ist es möglich diese Kosten erstattet zu bekommen?

 

Gemäß der Festlegungen des GKV-Spitzenverbands zur Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen können Sie die Kosten für die Schutzausrüstung über den Rettungsschirm nach §150 Abs. 5a SGB XI geltend machen. Die hierfür notwendigen Informationen erhalten Sie über das Gesundheitspartnerportal der AOK BW.

Weitere Informationen zur Erstattung der Beschaffungs- und Durchführungskosten von PoC-Antigen-Tests erhalten Sie (stets aktualisiert) unter Aktuelles in der Corona-Krise mit Links zu den Antragsformularen und Rahmenbedingungen. Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die Liste der Antigen-Tests des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin. Dort sind die erstattungsfähigen PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung gelistet.

Der GKV-Spitzenverband hat mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit zudem den FAQ-Katalog zur Kostenerstattung nach § 7 Abs. 2 TestV überarbeitet.

31.03.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir bieten den "Kaffee-Treff", eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz, an. Müssen wir nun mit der Ausrufung der Warnstufe die Gäste und unsere Ehrenamtlichen regelmäßig testen, um den "Kaffee-Treff" anbieten zu können?

 

Nein. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit Testungen durchzuführen. Weitere ausführliche Informationen zur Erstattung von Beschaffungs- und Durchführungskosten finden Sie unter Aktuelles in der Corona-Krise. Eine weitere Orientierung gibt außerdem die Übersicht zu den Corona-Regelungen vom 23.02.22. Hier wird auf S. 20 hingewiesen, dass keine Masken- oder Testpflicht vorgesehen ist, die Testung jedoch auf Grundlage eines angebotsspezifischen Testkonzepts erfolgen kann.

31.03.22 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Update: Corona VO und CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die CoronaVO des Landes zum 19.03.22 erneut geändert worden. In einer PM weist die Landesregierung auf das Entfallen des Stufensystems und der Kapazitätsbegrenzungen hin. Jedoch bleiben aufgrund der Übergangsregelung die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen erhalten.

Zugleich musste die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) entsprechend geändert werden. Diese gilt ab dem 19.03.22. Die Schutzmaßnahmen bleiben erhalten und so ergeben sich für die Unterstützungsangebote keine Änderungen. Hilfreiche Informationen für die UstA erhalten Sie in der Übersicht zu den Corona-Regelungen, wie etwa zur Durchführung auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes und dass keine Testpflicht vorgesehen ist. Auf spezifische Fragen zur Durchführung von Unterstützungsangeboten gehen wir zudem in unserem FAQ-Bereich ein.

21.03.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Update: CoronaVO zum 19.03.22

In einer PM informiert die Landesregierung über die geänderte CoronaVO. Damit entfällt das Stufensystem, jedoch wird die Übergangsregel des IfSG genutzt, so dass Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht bleiben. Zur Regelungsübersicht.

21.03.22 – FKU

Update: COV KH/P zum 19.03.22

Mit der CoronaVO wurde auch die COV KH/P geändert. Die Schutzmaßnahmen bleiben erhalten, für die UstA ergeben für den geschützten Regelbetriebs keine Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle hilfreiche Übersicht zu den Corona-Regelungen.

21.03.22 - FKU

In einer Pressemitteilung vom 15.03.22 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration auf das Digitale Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingewiesen.

Die Authentifizierung einer Einrichtung im Meldeportal erfolgt mittels des ELSTER-Unternehmenskontos. So wird eine hohe Datenintegrität gewährleistet. Falls Sie über kein ELSTER-Unternehmenskonto verfügen, finden Sie dort Informationen, wie Sie ein ELSTER-Konto erstellen und ein ELSTER-Zertifikat beantragen können.

15.03.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 04.03.22 wurde die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erneut geändert. Dies betrifft primär den Verzicht auf die Besucherdatenerfassung für stationäre Einrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und führt zu keinen Veränderungen bei anerkannten Unterstützungsangeboten.

Zum 23.02.22 hat das MSGI im Zuge der geänderten CoronaVO auch die  Übersicht zu den Corona-Regelungen aktualisiert. Für die Unterstützungsangebote gibt es hierdurch keine Änderungen. Wie bislang erhalten Sie hilfreiche Informationen ab Seite 20. Hier wird etwa darauf hingewiesen, dass diese weiterhin auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden können sowie keine Testpflicht vorgesehen ist. Auf spezifische Fragen zur Durchführung von Unterstützungsangeboten gehen wir zudem in unserem FAQ-Bereich ein.

07.03.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die COV KH/P wurde zum 04.03.22 hinsichtlich von Besuchsregelungen geändert. Zuvor wurde die hilfreiche Übersicht zu den Corona-Regelungen bereits aktualisiert. Für die UstA ergeben sich hinsichtlich des geschützen Regelbetriebs keine Änderungen.

07.03.22 - FKU

Mit einer PM hat die Landesregierung auf die Änderung der CoronaVO zum 23.02.22 und die Rückkehr in die Warnstufe hingewiesen. In dieser Stufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Weitere Informationen finden Sie auch in der Regelungsübersicht.

23.02.22 – FKU

Am 10.12.21 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und damit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu. Diese gilt ab dem 16.03.22 für alle dort "Tätigen" in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, die gem. § 20a Abs. 1 IfSG aufgeführt sind.

Informationen zu den einzelnen Regelungen finden Sie im beschlossenen Gesetzesentwurf (auf S. 39 wird erwähnt, dass anerkannte Unterstützungsangebote gem. § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht erfasst sind, sofern sie nicht gleichzeitig als Pflegeeinrichtung gem. § 72 SGB XI zugelassen sind). Regelmäßig werden FAQ des Bundesgesundheitsministeriums aktualisiert. Hier finden Sie Informationen zu den UstA aktuell unter Frage 10 (Stand 16.02.22).

Zudem erhalten Sie Relevantes für Baden-Württemberg über die Informationskampagne #dranbleibenBW.

15.02.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit einer PM hat die Landesregierung auf die erneute Änderung der CoronaVO zum 09.02.22 hingewiesen. Die Änderungen betreffen primär den Einzelhandel und Veranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie auch in den Regelungsübersicht.

09.02.22 – FKU

In einer Pressemitteilung informiert die Landesregierung BW, dass sie der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur zweiten COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen folgt.

Informationen zu den Personengruppen sowie zur Empfehhlung der STIKO erhalten Sie über diesen Link.

04.02.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Das Land BW setzt das Stufensystem mit der neuen CoronaVO wieder in Kraft, die die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 24.01.22 und die veränderte Lage durch die Omikron-Variante berücksichtigt. Die CoronaVO tritt ab dem 28.01.22 in Kraft. Aufgrund der aktuellen Lage gilt die Alarmstufe 1.

Grundsätzlich gilt nun die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in den Warn- und Alarmstufen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Zudem betreffen Änderungen insbesondere die Veranstaltungen und Gastronomie.

Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Regelungen sowie über diesen Link zu den FAQ zur CoronaVO.
Zum Thema Impfen hat das Land BW FAQ zur Corona-Impfung sowie FAQ zum (digitalen) Nachweis erstellt.

28.01.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 28.01.22 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem, aktuell die Alarmstufe 1. Erläuterungen zu den Änderungen der neuen CoronaVO erhalten Sie mit der PM des Landes. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs.

28.01.22 – FKU

Das Robert Koch-Institut hat seine strategischen Empfehlungen für den Herbst/Winter 2021/2022 aktualisiert sowie aufgrund der Variante Omikron ein Ergänzungspapier mit aus fachlicher Sicht zu implementierenden Maßnahmen veröffentlicht.

Die Strategiepapiere sowie das aktuelle ControlCOVID-Strategie-Papier erhalten Sie über diesen Link.

12.01.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat, aufgrund der sich sehr dynamisch entwickelnden Infektionslage, dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Dieses tritt am 24.11.21 in Kraft.

Mit dem Maßnahmenkatalog wurden nun bestimmte Sonderregelungen, wie etwa der Pflege-Rettungsschirm gem. § 150 SGB XI verlängert. Dadurch ist die Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI bis 31.03.22 möglich. Dies impliziert auch die Verlängerung des flexiblen Einsatzes des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI bis 31.03.22.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie zum Pflege-Rettungsschirm ...

Außerdem erhalten Sie hier Informationen zum Einsatz des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.

12.01.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 11.01.22 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Änderungen betreffen nicht die Unterstützungsangebote.

Alle relevanten Informationen zur PoC-Antigen-Testung und der Kostenerstattung erhalten Sie in den entsprechenden Informationskästen.

12.01.22 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 12.01.22 gilt die geänderte CoronaVO u.a. mit Anpassungen zur Sperrzeit und zur FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen. Eine Übersicht zu allen Regeln der CoronaVO erhalten Sie unter diesem Link. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs.

11.01.22 – FKU

In einer Pressemitteilung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration auf die Änderung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zum 15.12.21 hingewiesen. Aufgrund diverser Änderungen wurde auch die Übersicht zu den Corona-Regelungen seitens des MSGI angepasst. Hilfreiche Informationen zu den Unterstützungsangeboten erhalten Sie auf Seite 19. Hier wird etwa darauf hingewiesen, dass diese weiterhin auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden können sowie keine Testpflicht vorgesehen ist. Auf spezifische Fragen zur Durchführung von Unterstützungsangeboten gehen wir zudem in unserem FAQ-Bereich ein.

20.12.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Seit 20.12.21 gilt die CoronaVO u.a. mit Anpassungen der Kontaktbeschränkungen und Ausnahmen zur 2G+ Regelung. Eine Übersicht zu allen Regeln der CoronaVO erhalten Sie unter diesem Link. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs.

20.12.21 – FKU

Die COV KH/P wurde zum 15.12.21 hinsichtlich strengerer Besuchsregelungen erneut geändert. Die UstA können weiter im geschützen Regelbetrieb durchgeführt werden. Hilfreiche Informationen enthält die Übersicht zu den Corona-Regelungen.

15.12.21 - FKU

Seit 15.12.21 gilt die CoronaVO mit Änderungen zu Übergangsfristen. Eine Übersicht zu allen Regeln der CoronaVO erhalten Sie unter diesem Link. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs und unter Aktuelles in der Corona-Krise.

15.12.21 – FKU

Seit 04.12.21 gilt die CoronaVO des Landes BW in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern mit zusätzlichen Regelungen zur Alarmstufe II. Eine Übersicht zu allen Regelungen der CoronaVO erhalten Sie hier.

In einer Pressemitteilung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mitgeteilt, dass Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung bzw. Genesung maximal sechs Monate her ist, von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen sind.

Unterstützungsangebote können weiterhin auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auch in unserem FAQ-Bereich.

07.12.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Nach der Änderung der COV KH/P zum 17.11.21 wurden nun auch die Corona-Regelungen zum 24.11.21 aktualisiert. Die UstA können weiterhin im geschützen Regelbetrieb durchgeführt werden. Für weitere Informationen hier klicken.

01.12.21 - FKU

Wir führen auf Basis eines angebotsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes unsere Nachbarschaftshilfe "Bürger für Bürger" im geschützten Regelbetrieb durch. Gibt es aktuell Regelungen für die Unterstützungsangebote, die eine Impfstatusabfrage ergeben?

 

Aufgrund dessen, dass Träger von Unterstützungsangebote keinen Sicherstellungsauftrag haben (da sie keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen schließen), sind diese nicht zur Impfstatusabfrage verpflichtet.
Gerne können Sie aber natürlich die ehrenamtlich Engagierten bzw. aus der Bürgerschaft Tätigen auf die Impfmöglichkeiten in BW hinweisen.

01.12.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Seit 24.11.21 gilt die CoronaVO mit verschiedenen zusätzlichen Regelungen zur neuen Alarmstufe II. Eine Übersicht zu allen Regelungen der CoronaVO erhalten Sie hier. Dies führt zu keinen Änderungen für die Unterstützungsangebote.

24.11.21 – FKU

Mit dem Sondernewsletter vom 22.11.21 erhalten Sie aktuelle Informationen hinsichtlich der Durchführung von Unterstützungsangeboten in der Corona-Pandemie sowie zu den Kostenerstattung der PoC-Antigen-Testungen und zum Pflege-Rettungsschirm.

22.11.21 - FKU

Mit einer Pressemitteilung am 18.11.21 hat die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Umfassende Informationen zur COVID-19 Impfung stehen auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.

Das Land BW baut die Impfoffensive im Land mit kleinen, fest verankerten Impfstationen sowie Mobilen Impfteams weiter aus. Auf der Webseite zur Kampagne »dranbleibenBW« gibt es einen Überblick zu Impfaktionen und -terminen.

19.11.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Am 17.11.21 ist die neue COV Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Änderungen betreffen die Maskenpflicht sowie die Besuchsregelungen in stationären Einrichtungen und Krankenhäusern.

Für die anerkannten Unterstützungsangebote ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Weiterhin können Unterstützungsangebote auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Eine Orientierung für die Durchführung bietet die aktualisierte Übersicht zu den Corona-Regelungen (S. 14f.) des MSGI vom 17.11.21.

17.11.21 – FKU

Seit 28.10.21 gilt die CoronaVO mit Änderungen u.a. zum 2G-Optionsmodell. Hier finden Sie die umfassenden FAQ. Eine Übersicht zu allen Regelungen der CoronaVO inkl. der Neuerungen zur Alarmstufe erhalten Sie hier.

17.11.21 – FKU

Zum 17.11.21 wurde die COV KH/P hinsichtlich der Besuchsregelungen von stationären Einrichtungen geändert. Für die Durchführung von UstA ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Orientierende Informationen finden Sie auch in den Corona-Regelungen vom 17.11.21.

17.11.21 - FKU

Die TestV wurde zum 13.11.21 hinsichtlich der kostenlosen PoC-Antigen-Tests gem. § 4a geändert. Für die Möglichkeit der Kostenerstattung von Tests für die anerkannten UstA ergeben sich keine Änderungen. Die TestV gilt nun bis 31.03.22.

15.11.21 - FKU

Mit der neuen TestV vom 12.11.21 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Der Anspruch wurde mit der neuen Verordnung bis zum 31.03.22 verlängert.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

15.11.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Seit dem 05.11.21 geben Mitarbeiter*innen der Corona-Hotline des Landes auch Auskünfte in Englisch, Türkich, Arabisch und Russisch. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 - 17 Uhr unter 0711 410-11 160 erreichbar.

Alle weiteren Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.

13.11.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 30.10.21 wurde die COV KH/P hinsichtlich der Maskenregelungen und einer Testpflicht für Schulen der Gesundheitsfachberufe geändert. Für die Durchführung von UstA ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

12.11.21 - FKU

Am 28.10.21 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen für Weihnachtsmärkte. Hier geht`s zu den FAQs. Antworten auf Fragen zu einem positiven Schnelltest oder möglicher Quarantäne erhalten Sie auf der FAQ-Seite des Landes zu Quarantäne- und Isolationsregelungen.

Für die anerkannten Unterstützungsangebote ergeben sich mit der neuen CoronaVO sowie mit der COV Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen keine Änderungen. Weiterhin können Unterstützungsangebote auf Basis eines einrichtungsspezifischen Gesundheits- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Eine Orientierung für die Durchführung bietet die Übersicht zu den Corona-Regelungen (S. 14f.) des MSGI vom 16.09.21.

12.11.21 – FKU

Der Bundestag hat am 11.11.21 aufgrund der sich sehr dynamisch entwickelnden Infektionslage in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beraten. Damit ist nicht nur ein bundesweiter einheitlicher Maßnahmenktalog geplant, sondern sollen auch bestimmte Sonderregelungen verlängert werden. Unter Letzterem ist auch die Verlängerung der Maßnahmen gem. § 150 SGB XI (s. Beitrag vom 20.09.21) bis 31.03.22 vorgesehen.

Wir werden Sie an dieser Stelle und unseren Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

12.11.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Bei der Antragsstellung des Rettungsschirms nach § 150 Abs. 5a SGB XI und für die PoC-Antigen-Testung nach § 7 Abs. 2 TestV können die FAQ-Kataloge weiterhelfen. Diese werden regelmäßg auf der Seite des GKV-Spitzenverband überarbeitet.

05.11.21 - FKU

Mit dem Newsletter vom 20.10.21 erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Angebote zur Unterstützung im Alltag, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie, die Verlängerung der Übergansregelung und das Modellprojekt zur Weiterentwicklung der organisierten Einzelhelferinnen und Einzelhelfer im Vor- und Umfeld von Pflege.

22.10.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit dem Newsletter vom 20.10.21 erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Unterstützungsangebote, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie, die Übergangsregelung sowie das Modellprojekt zu organisierten Einzelhelfer*innen.

22.10.21 - FKU

Die TestV wurde zum 11.10.21 u.a. aufgrund der erfolgten Änderungen bei den Bürgertestungen geändert. Für die Möglichkeit der Kostenerstattung von Tests für die anerkannten UstA ergeben sich keine Änderungen. Die TestV gilt bis 31.12.21. Mehr dazu hier.

20.10.21 - FKU

Am 15.10.21 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten. Dabei bleibt das bisherige Stufensystem unverändert. Neu ist primär das 2G-Optionsmodell. Hier geht`s zu den FAQs. Antworten auf Fragen zu einem positiven Schnelltest oder möglicher Quarantäne erhalten Sie auf der FAQ-Seite des Landes zu Quarantäne- und Isolationsregelungen.

Für die anerkannten Unterstützungsangebote ergeben sich mit der neuen CoronaVO keine Änderungen. Informationen zur aktuellen CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie zur Übersicht zu den Corona-Regelungen des MSGI erhalten Sie im Beitrag vom 16.09.21.

20.10.21 – FKU

Am 15.10.21 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten. Dabei bleibt das bisherige Stufensystem unverändert. Neu ist primär das 2G-Optionsmodell. Hier finden Sie die umfassenden FAQ. Für die anerkannten UstA ergeben sich dadurch keine Änderungen.

20.10.21 – FKU

Mit der neuen TestV vom 21.09.21 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Der Anspruch kann bis zu drei Monate nach dem 31.12.2021 geltend gemacht werden.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

30.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit dem Newsletter vom 22.09.21 erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Angebote zur Unterstützung im Alltag, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise und den damit verbundenen Corona-Regelungen und Verordnungen.

22.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir haben mit der CoronaVO vom 17.03.21 unsere Betreuungsgruppe "Dienstagscafé" für Jugendliche mit geistiger Behinderung eingestellt. Welche Möglichkeiten haben wir nun mit der neuen CoronaVO Tages-und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22.05.20?

 

Seit der neuen Verordnung vom 22.05.20 können Sie nun wieder Gruppenangebote starten. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere ein Gesundheitskonzept sowie ggf. die Anpassung der Gruppengröße, falls der vorgesehene Gruppenraum zu klein sein sollte. In der zeitgleich veröffentlichten Orientierungshilfe für ein Gesundheitskonzept finden Sie Hinweise zur Umsetzung, etwa zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes oder zur Materialnutzung, wenn Sie beispielsweise mit den Jugendlichen basteln oder Ball spielen möchten.

Aktualisierung: die aktuellen Voraussetzungen für einen geschützten Regelbetrieb der Unterstützungsangebote finden Sie in der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der ab 20.09.21 gültigen Fassung sowie in der Übersicht zu den Corona-Regelungen.

22.09.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir führen aktuell u.a. unser Gruppenangebot "Kreativ-Abend" für junge Erwachsene mit chronisch psychischen Erkrankungen durch. Nun sind alle Teilnehmenden sowie die aus der Bürgerschaft Tätigen vollständig geimpft. Gibt es aktuelle Informationen zu möglichen Lockerungen seitens der Maskenpflicht und Abstandsregeln?

 

Uns erreichen bereits einige Fragen zu dieser Thematik. Aufgrund der neu beschlossenen CoronaVO und der damit verbundenen Änderung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine überarbeitete Übersicht zu den Corona-Regelungen veröffentlicht. Auf Seite 14 finden Sie Informationen zu den Unterstützungsangeboten sowie auf Seite 13 zu den Fahrdiensten.
Weiterhin ist ein Gesundheits- und Hygienekonzept Voraussetzung. Jedoch wird auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts als Orientierung hingewiesen, die die AHA-Regeln betreffen. So können Ihre Gäste des "Kreativ-Abends" untereinander (ohne Anwesenheit ungeimpfter Personen) auf das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen eines Mundschutzes verzichten. Zudem ist keine Testpflicht vorgesehen.

22.09.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Der Bundesrat hat am 17.09.21 der Verlängerung der Regelungen des Pflege-Rettungsschirms bis zum 31.12.21 beschlossen. Darunter fällt auch die Kostenerstattung für Unterstützungsangebote gem. § 150 Abs. 5a SGB XI. Mehr unter Aktuelles.

20.09.21 - FKU

Nachdem bereits Ende August die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag beschlossen wurde, hat nun der Bundesrat am 17.09.21 der Verlängerung der Regelungen zum Pflege-Rettungsschirm bis 31.12.21 zugestimmt.

Infolgedessen ist die Kostenerstattung von pandemiebedingt angefallenen außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen gem. § 150 Abs. 5a SGB XI bis Ende diesen Jahres möglich.
Darüber hinaus enthält die Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie auch die Verlängerung des flexiblen Einsatzes des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 gem. § 150 Abs. 5b SGB XI und die Ansparmöglichkeit für nicht verbrachte Leistungsbeträge des Entlastungsbetrags aus 2019 und 2020 bis Ende diesen Jahres.

20.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Das Robert Koch-Institut hat seine strategischen Empfehlungen für den Herbst/Winter 2021/2022 zum 14.09.21 aktualisiert: Erwartet wird bis Oktober ein stetiger Anstieg der Corona-Infektionen, weil die Delta-Variante eine 40% höhere Transmissionswahrscheinlichkeit hat als die Alpha-Variante. Anschließend wird ein kräftiger Anstieg mit Höhepunkt im Januar und danach ein Abflachen erwartet. Es wird befürchtet, dass auch die Influenza im nächsten Winter eine größere Rolle spielt. Zudem stellt das Strategiepapier Handlungsempfehlungen bereit.

Das Strategiepapier sowie den Nationalen Pandemieplan erhalten Sie über diesen Link.

16.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Landesregierung BW hat am 15.09.21 eine neue Corona-Verordnung beschlossen, welche am 16.09.21 in Kraft tritt. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen, wurde die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen entsprechend geändert. Inhaltliche Änderungen dieser Verordnung ergeben sich ab dem 20.09.21. Diese beziehen sich insbesondere auf eine arbeitstägliche Testpflicht für nicht geimpfte Mitarbeiter:innen in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Das MSGI hat zur COV KH/P die Regelungsübersicht Corona-Regelungen (ab 16.09.21) überarbeitet, die auch wieder auf die anerkannten Unterstützungsangebote eingeht (s. S. 14). So sind weiterhin entsprechende Gesundheits- und Hygienekonzepte Voraussetzung für die Durchführung, unter Berücksichtigung der lokalen Umstände z.B. hinsichtlich des Geimpften- und Genesenenanteils, der räumlichen Gegebenheiten und der epidemiologischen Lage zu erstellen. Die COV KH/P sieht keine Beschränkung der Gästezahl und keine Masken- oder Testpflicht vor. Die Testung von Gästen und Beschäftigten kann jedoch auf der Grundlage eines angebotsspezifischen Testkonzepts nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) erfolgen.

16.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der neuen CoronaVO wurde nun auch die COV Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Inhaltliche Änderungen ergeben sich zum 20.09.21. Die neuen Corona-Regelungen des MSGI geben hierzu eine gute Übersicht. Mehr ...

16.09.21 - FKU

Am 13.09.21 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten. Rechtsgrundlage ist das neue Infektionsschutzgesetz. Mit der neuen Verordnung werden konkrete Warn- und Alarmwerte sowie die 2G-Regelung in der Alarmstufe festgelegt. Hier geht`s zu den FAQ.

13.09.21 – FKU

Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

Der Bundestag hat am 25.08.21 die epidemische Lage von nationaler Tragweiter für maximal drei weitere Monate verlängert. Hier finden Sie die Bekanntmachung.

01.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben Das Impfbuch für alle veröffentlicht. Mit diesem Buch möchten die Herausgebenden unterstützend zur Seite stehen.

Das kostenlose Impfbuch informiert über wichtige Grundlagen und greift relevante Fragestellungen auf. Über diesen Link können Sie das Impfbuch bestellen oder als PDF oder Audio-Datei herunterladen.

31.08.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 01.09.21 tritt die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Dort werden etwa unter § 2 die relevanten Informationen zu Folge- und Auffrischimpfungen angeführt.

Alle Informationen über die Regelungen in Baden-Württemberg zu Auffrischimpfungen erhalten Sie über diesen Link.

01.09.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerabler Gruppen ab 01.09.21

Nach dem Beschluss der Gesundheitsminister:innenkonferenz am 02.08.21 zu Auffrischimpfungen im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in einer Pressemitteilung vom 20.08.21 über Auffrischimpfungen ab 01.09.21 informiert.

Dies betrifft Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung bzw. in der Bekanntmachung des MSGIs.

26.08.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

In einer Pressemitteilung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zur Überarbeitung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) informiert, welche am 25.08.21 in Kraft tritt. Die betreffenden Regelungen für Unterstützungsangebote finden sich unter § 4 COV KH/P und enthalten keine Änderungen.

 

Für die Durchführung von Unterstützungsangeboten können Sie sich an den Corona-Regelungen oder den Empfehlungen des RKI orientieren, über die das MSGI am 29.06.21 informierte. 

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen zur aktuellen Durchführung der UstA kontaktieren.

25.08.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

In einer PM hat das MSGI zur Überarbeitung der COV KH/P informiert, welche an die CoronaVO des Landes angepasst wurde. Diese tritt am 25.08.21 in Kraft. Für die Unterstützungsangebote ergeben sich keine Änderungen.

25.08.21 - FKU

Mit der neuen TestV vom 24.06.21 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird. Der Anspruch kann bis zu drei Monate nach dem 30.09.2021 geltend gemacht werden.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie ...

24.08.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Am 16.08.21 ist die neue CoronaVO in Kraft getreten. Mit ihr entfallen die bisherigen vier Inzidenzstufen. Geimpfte, genesene und getestete Personen erhalten viele Freiheiten zurück. Die Maskenpflicht bleibt jedoch erhalten. Hier geht`s zu den FAQ der CoronaVO.

17.08.21 – FKU

Mit unserem »Sommer-Newsletter« vom 03.08.21 erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Angebote zur Unterstützung im Alltag, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise sowie zu einer neuen Übersicht an Qualifzierungsangeboten.

03.08.21 - FKU

Im Zuge der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie wurde der Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI bis 30.09.21 verlängert. Die Verordnung im Wortlaut ist unter diesem Link im Bundesanzeiger abrufbar.

Alle relevanten Unterlagen und Informationen erhalten Sie über den GKV-Spitzenverband oder das Gesundheitspartnerportal der AOK BW.
Update: Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes liegen nun neben dem  überarbeitete Antragsformular auch die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands vor.

Die Verlängerung betrifft auch den Einsatz des Entlastungsbetrag für andere Hilfen für Personen mit Pflegegrad 1. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands finden Sie hierzu unter diesem Link (aktualisiert zum 14.07.21). Die verlängerte Übertragbarkeit des Entlastungsbetrags aus 2019 und 2020 bis zum 30.09.21 wurde bereits mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom 29.03.21 beschlossen.

30.07.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit Beschluss vom 23.07.21 wurde die CoronaVO des Landes überarbeitet und enthält wesentliche Konkretisierungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die FAQ zur CoronaVO und sowie die CoronaVO in leichter Sprache sind verlinkt.

26.07.21 - FKU

Die CoronaImpfV vom 01.06.21 ist hinsichtlich einer Absenkung der Vergütung für die Ausstellung eines Impfzertifikates sowie der Regelung der Ausstellung an Betreuende und Sorgeberechtigte geändert. Die Änderungen vom 06.07.21 finden Sie hier.

12.07.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit der neuen TestV vom 24.06.21 können weiterhin die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 TestV bis zu 20 Antigen-Tests pro betreuter Person pro Monat beschaffen und nutzen. Dabei können gem. § 1 Abs. 1 TestV nun auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung verwendet werden, deren Durchführung überwacht wird.

Eine wesentliche Änderung ist, dass sowohl POC-Antigentests als auch  Antigentests zur Eigenanwendung ab 01.07.21 einheitlich mit einer Sachkostenpauschale von 3,50 € vergütet werden (gem. § 11 TestV). Die Durchführungskosten scheinen ab dem 01.07.21 auf pauschal 8 € festgesetzt sowie bei überwachten Eigentests auf 5 € (gem. § 12 TestV).

Weitere Informationen erhalten Sie ferner in der Begründung der Verordnung.

Update zur Antragsstellung: Bislang ist noch keine Aktualisierung der Unterlagen des GKV-Spitzenverbands erfolgt, eine Übergangsregelung ist leider nicht vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband weist jedoch darauf hin, dass künftig zwei Antragsformulare (für die jeweiligen Bestimmungen) zur Verfügung stehen werden. Das jeweilige Antragsformular ist dann an die zuständige Stelle der AOK BW zu senden. Die Ansprechpartner finden Sie ebenso auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.


Ob Ihre Tests dem Anspruch auf Vergütung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3. TestV genügen, können Sie mit der Liste des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgleichen.

08.07.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Infolge aktueller Änderungen aufgrund der Corona-Krise, welche auch die Unterstützungsangebote betreffen, informieren wir mit unserem Sondernewsletter kompakt und übersichtlich zu den relevanten Regelungen.

30.06.21 - FKU

Mit unserem Sondernewsletter vom 30.06. erhalten Sie zusammengefasst alle relevanten Informationen und Neuerungen der letzten Tage zu den Änderungen der (Haupt-)CoronaVO und COV KH/P sowie hinsichtlich der TestV und dem Pflegerettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI.

30.06.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Nach dem Schreiben des MSGI vom 29.06.21 mit einer beigefügten Übersicht zu Corona-Regelungen tritt die geänderte COV KH/P am 01.07.21 in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie unter Aktuelles in der Corona-Krise.

30.06.21 - FKU

Mit einem Schreiben vom 29.06.21 informiert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI), dass neben der CoronaVO voraussichtlich auch die CoronaVO Krankenhäser und Pflegeeinrichtungen (COV KH/P) zum 29.06.21 notverkündet wird und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 

Aktualisierung: am 30.06.21 wurde die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verkündet und tritt am 01.07.21 in Kraft. Die betreffenden Regelungen für Unterstützungsangeboten finden sich unter § 5 COV KH/P.

Dem Schreiben des MSGI wurde eine Regelungsübersicht beigefügt, welches die nun geltenden Regelungen kompakt zusammenfasst. Die Regelungen zu den anerkannten Unterstützungsangeboten finden sich auf Seite 12 und beinhalten Informationen ...

  • ... zu den Voraussetzungen der Durchführung
  • ... zum Fahrdienst
  • ... und Hinweise zu den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die als Orientierung herangezogen werden können
  • ... zur PoC-Antigen-Testung

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen zur aktuellen Durchführung der UstA kontaktieren.

30.06.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die TestV wurde zum 01.07.21 geändert. Begründet wird dies u.a. mit der Überarbeitung bestehender Regelungen. Zudem sieht sie den Einsatz von überwachten Tests zur Eigenanwendung in geeigneten Konstellationen vor. Mehr ...

28.06.21 - FKU

Mit Beschluss vom 25.06.21 wurde die CoronaVO des Landes überarbeitet, vereinfacht und richtet sich mit nun 4 Inzidenzstufen an unterschiedliche Lebensbereiche. Die FAQ zur CoronaVO und eine Übersicht zu den Öffnungsschritten sind verlinkt.

28.06.21 - FKU

Der Bundesrat hat am 25.06.21 in einem Beschluss der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zugestimmt. Damit wurde der Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI bis 30.09.21 verlängert.

28.06.21 - FKU

Unsere anerkannte Betreuungsgruppe "Kaffee-Treff" wurde in 2020 durch Landesmittel und Mittel der Pflegeversicherung gefördert. Wir haben allerdings auch Zuschüsse durch den Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI erhalten. Wie gehe ich nun mit dem Verwendungsnachweis um?

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) das Formular für den Verwendungsnachweis 2020 nach der VwV-Ambulante Hilfen für die ehrenamtlich getragenen Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI überarbeitet. Dieses ist auf der Internetseite des MSGI abrufbar (vorletzter Download „Vordruck Verwendungsnachweis Familienpflege-Demenz-Ehrenamt“ am Ende der Seite).
Hier wurden auf Seite 2 zusätzliche Fragen zur Überbrückung der Corona-Pandemie aufgenommen. In einem Schreiben vom 21.12.20 weist das MSGI darauf hin, dass im Verwendungsnachweis nur die Zahlungen aufzuführen sind, die im Jahr 2020 tatsächlich getätigt bzw. erhalten wurden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bericht zu den UstADialogen vom März 2021. In 2021, so das MSGI, sollen die Förderanträge normal abgewickelt werden.

24.06.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Der Bundestag hat am 11.06.21 die vierte Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, da es auch in den kommenden Monaten noch der Regelungen u.a. zum Impfen und Testen bedarf. Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz u.a. der vulnerablen Gruppen dienen. Infolge gilt die Coronavirus-Testverordnung bis 30.09.21 weiter.

Informationen sowie den aktualisierten Fragen- und Antworten-Katalog vom 25.05.21 des GKV-Spitzenverbands zur TestV erhalten Sie über diesen Link.

24.06.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir halten unseren Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" weiterhin aufrecht. Seit November bekommen die Ehrenamtlichen etwa FFP-2 Masken von uns zum persönlichen Schutz. Gerne würden wir ihnen eine Impfung ermöglichen, da sie durchschnittlich zwei Stunden in der Häuslichkeit sind. Welche Möglichkeiten haben wir?

 

Im Augenblick gibt es noch nicht genügend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium für ganz Deutschland festgelegt, in welcher Reihenfolge sich bestimmte Gruppen der Bevölkerung impfen lassen können. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern.
Mit der CoronaImpfV vom 10.03.21 zählen nun Personen, die im Rahmen von Unterstützungsangeboten tätig sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 12 CoronaImpfV zur Gruppe mit hoher Priorität.
Mit der CoronaImpfV vom 07.06.21 wurde Impfpriorisierung aufgehoben. Infolge bedarf es keiner Bescheinigung mehr.

24.06.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir möchten mit den vier Erwachsenen des "Dienstag-Cafés", die alle geimpft sind, gern einen Ausflug zur Eisdiele in den nächsten Ort unternehmen. Ist dies unter den geltenden Verordnungen (CoronaVO und CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) möglich?

 

Anerkannte Unterstützungsangebote können gemäß § 5 CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im geschützten Regelbetrieb durchgeführt werden, jedoch ist die CoronaVO des Landes stets vorrangig maßgebend.

Mit der CoronaVO vom 21.06.21 können sich demnach aktuell im öffentlichen Raum bis zu drei Haushalte mit max. 10 Personen insgesamt treffen. Alle vollständig geimpften und genesenen Personen zählen für die Kontaktbeschränkungen nicht mit. Sie können folglich mit den vier Erwachsenen und zwei Ehrenamtlichen einen Ausflug in den nächsten Ort machen, um ein Eis zu genießen.

24.06.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit Beschluss vom 18.06.21 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert. Änderungen betreffen in erster Linie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes. Die FAQ zur CoronaVO und eine Übersicht zu den Öffnungsschritten seit Monatsbeginn sind verlinkt.

21.06.21 - FKU

Die neue CoronaImpfV trat zum 07.06.21 insbesondere aufgrund der Aufhebung der Impfriorisierung in Kraft. Entsprechend wurde in Baden-Württemberg auch die Impfpriorisierung in den Impfzentren aufgehoben. Die FAQ finden Sie unter diesem Link.

07.06.21 - FKU

Mit Beschluss vom 03.06.21 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert. Änderungen betreffen in erster Linie die Anpassung zu den Öffnungsstufen mit sinkender Inzidenz. Die FAQ zur CoronaVO und eine Übersicht der Öffnungsschrifte sind verlinkt.

07.06.21 - FKU

Das MSGI befragt gemeinsam mit ZiviZ (Zivilgesellschaft in Zahlen) zur Situation des Engagements in der Corona-Krise z.B. zu Veränderungen, Herausforderung in der Pandemie und Vorbereitungen für die Zukunft. Zur Teilnahme Link bitte anklicken.

07.06.21 - FKU

Der GKV-Spitzenverband hat mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit den FAQ-Katalog zur Kostenerstattung nach § 7 Abs. 2 TestV überarbeitet.

Wichtige Änderungen betreffen die Erstattungsfähigkeit von ausschließlich Tests zur professionellen Anwendung (FAQ 2) sowie weitere Antworten zur professionellen Durchführung und zur Höhe der Beschaffungskosten. Gerne weisen wir an dieser Stelle nochmals auf die Liste der Antigen-Tests des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.

01.06.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Nachfolgend zum Newsletter Anfang Mai, informiert die FKU in einem weiteren Sondernewsletter vom 19.05.21 über die aktuellen Entwicklungen der UstA in der Corona-Krise sowie über das Angebot von Web-Seminaren zur Förderung.

20.05.21 - FKU

Der neue Sondernewsletter vom 19.05.21 der FKU informiert insbesondere zu den Änderungen der Corona-Verordnungen im Land.

Daneben weisen wir Sie bereits auf die Web-Seminare zur Erstellung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen im Juni hin. Alle weiteren Informationen zu diesem digitalen Angebot erhalten Sie hier.

19.05.21 - Fach- und Koordinierungstelle UstA

Zum 14.05.21 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert und dabei u.a. an die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) angepasst. Einen Überblick zur SchAusnahmV erhalten Sie hier.

Einen Überblick zu den Änderungen der CoronaVO und den damit verbundenen Öffnungsschritten erhalten Sie über diesen Link. So sind etwa genesene und geimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von der Testpflicht befreit. Aufgrund der Neustrukturierung des CoronaVO wurde auch die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Für die Unterstützungsangebote hat sich unter § 5 keine Änderung ergeben.

17.05.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 14.05.21 wurde die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgrund von Änderungen in der Haupt-CoronaVO aktualisiert. Darin sind etwa genesene und geimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von der Testpflicht befreit. Für die Unterstützungsangebote hat sich unter § 5 keine Änderung ergeben.

17.05.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 14.05.21 wurden die CoronaVO des Landes und die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erneut geändert und im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenV des Bundes angespasst. Zu den weiteren Informationen hier.

17.05.21 - FKU

Auf der Interntseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration werden regelmäßig Informationen und Links zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen. So erhält man Informationen zu aktuellen Regeln im Alltag und öffentlichen Leben, zum Impfen, zu Reisebestimmungen oder zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.

Über diesen Link erhalten Sie auch mehrsprachige Informationen der Bundesregierung.

12.05.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit dem neuen Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen rund um die Unterstützungsangebote in der Corona-Krise, wie etwa zur Coronavirus-Impfverordnung oder zur Verlängerung des Rettungsschirms bis zum 30.06.21. Daneben informieren wir über digitale Veranstaltungen und den 5. Deutschen Freiwilligensurvey.

Sie benötigen ältere Informationen? Einen Überblick geben unsere Newsletter oder das Archiv zu den Meldungen.

05.05.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Häufig erreichen uns Fragen zur Möglichkeit der Durchführung von Freizeit- bzw. kurzen Übernachtungsangeboten in den eigenen Häusern/Räumlichkeiten der Träger in BW.

In einem Schreiben vom 03.05.21 an den Koordinierungsausschuss nach § 5 UstA-VO, stellt das Ministerum für Soziales und Integration seine Rechtsauffassung zur Durchführung von Freizeiten an Wochenenden und in den Ferien der Offenen Hilfen/FED während der Corona-Pandemie dar: Unterstützungsangebote sind nach § 5 CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zulässig, jedoch ist stets die Haupt-CoronaVO maßgebend (etwa im Öffentlichen Raum s. FAQ).
In Abwägung stellt das MSI im Schreiben fest, dass wenn "Freizeiten in eigenen Häusern oder Räumlichkeiten des Trägers" stattfinden, "sich vertreten (ließe), dass die Übernachtung in den Räumlichkeiten des Trägers erlaubt ist". Ferner umfasse der Begriff der sozialen Fürsorge die anerkannten Unterstützungsangebote, jedoch sei in Bezug auf § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 CoronaVO im Einzelfall zu prüfen, ob die beabsichtigte Freizeit zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist.

04.05.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit Beschluss vom 01.05.21 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert. Änderungen betreffen etwa Anforderungen an den Nachweis eines COVID-19-Schnelltests. Die FAQ zur CoronaVO und eine Übersicht der Regelungen sind verlinkt.

03.05.21 - FKU

Mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom 29.03.21 wurde u.a. der Rettungsschirm für die Unterstützungsangebote nach § 150 Abs. 5a SGB XI bis zum 30.06.21 verlängert. Nun wurde auch das entsprechende Antragsformular aktualisiert und ist, neben den Festlegungen, FAQ und Kontaktdaten, auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW oder auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar.

Daneben wurde auch die Übertragung des Entlastungsbetrags aus 2019 und 2020 bis zum 30.09.21 in § 150 Abs. 5c SGB XI verlängert.

30.04.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Wir erhalten für unseren Häuslichen Betreuungsdienst "Miteinander & Füreinander" seit drei Jahren Fördermittel der Stadt sowie des Landes BW. Welche Fristen gelten für uns in diesem Jahr?

 

In einem Schreiben vom 24.02.21 informierte das Ministerium für Soziales und Integration über die Verlängerung der Fristen für Folgeanträge mit Landesförderung. Abgabefrist ist nunmehr der 30.06.21.

Daneben bleiben die Fristen (bislang) für alle anderen Anträge gleich:

  • Erstanträge mit Landesförderung: bis 30.09.21 (anteilige Auszahlung der Mittel)
  • Anträge mit ausschließlich kommunaler Förderung: bis 30.09.21
  • Verwendungsnachweis mit Landesförderung:bis 30.06.21

30.04.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Für unser Unterstützungsangebot "Dienstagscafé" für Jugendliche mit geistiger Behinderung konnten wir neue Ehrenamtliche gewinnen. Gerne möchten wir diesen sowie auch den bisher tätigen Ehrenamtlichen einen Erste-Hilfe-Kurs anbieten. Ist dies aktuell möglich?

 

Im Fragen-und-Antworten-Katalog zur CoronaVO geht das Ministerium für Soziales und Integration auf diese Frage folgendermaßen ein: Erste-Hilfe-Kurse sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben und einem Testkonzept für die Ausbildenden. Auch bereits geimpfte Personen müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen, da bis jetzt noch nicht eindeutig geklärt ist, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können oder nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

30.04.21 | Fach- und Koordinierungsstelle UstA

In einer Pressemitteilung vom 27.04.21 informiert das Ministerium für Soziales und Integration über die Aktualisierung der Impfberechtigung zum 03.05.21. Damit können in Baden-Württemberg Menschen mit Vorerkrankungen, die nach der Corona-Impfverordnung des Bundes in der dritten Priorität impfberechtigt sind, einen Impftermin vereinbaren.

Die Personen, die im Rahmen der anerkannten Unterstützungsangebote regelmäßig nach § 3 Abs. 1 Nr. 12 CoronaImpfV tätig sind, können weiterhin einen Impftermin vereinbaren. Näheres finden Sie unter Ziffer 19 in der Liste der Impfberechtigten. Als Nachweis dient der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und die Bescheinigung auf Vorlage des MSI.

Den aktuellen Handlungsleitfaden zur aufsuchenden Impfung durch Mobile Impfteams finden Sie hier.

Bei der Terminvergabe ist jedoch weiterhin Geduld gefragt, da der Impfstoff weiterhin knapp ist.

28.04.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit Beschluss vom 23.04.21 wurde die CoronaVO des Landes erneut geändert. Änderungen betreffen u.a. Anpassungen der Notbremse und Regelungen im Sport. Die FAQ zur CoronaVO finden Sie hier sowie hier eine Übersicht zu den Änderungen.

26.04.21 - FKU

Seit dem 23.04.21 gilt das neue Infektionsschutzgesetz, welches am 21.04.21 im Bundestag beschlossen wurde und am 22.04.21 den Bundesrat passierte.

Änderungen beziehen sich primär ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis. Ab diesem Wert greift nun eine einheitliche Notbremse. Einen Überblick über die Änderungen, Beispiele und einzelne Fragestellungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

26.04.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde zum 16.04.21 geändert. Hierdurch ergeben sich keine Änderungen für die Unterstützungsangebote. Änderungen betreffen die stationären Einrichtungen.

19.04.21 - FKU

Mit Beschluss vom 17.04.21 die CoronaVO des Landes erneut geändert. Änderungen betreffen primär den Betrieb der Schulen sowie zusätzliche Regelungen bei eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Die FAQ zur CoronaVO finden Sie unter dem Link.

19.04.21 - FKU

Zum 08.03.21 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Gemäß der neuen TestV müssen die Anträge auf PoC-Antigen-Testung nicht mehr beim Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden, weiterhin ist die PoC-Antigen-Testung in den anerkannten Unterstützungsangeboten nicht verpflichtend.

Die PoC-Antigen-Tests dürfen nun von Trägern anerkannter Unterstützungsangebote im Rahmen der Mengenvorgaben nach § 6 Abs. 3 TestV (bis zu 20 PoC-Antigen-Tests) ohne vorherige Feststellung beschafft und angewendet werden. Das Ministerium für Soziales und Integration hat entsprechend den Handlungsleitfaden (Version 5.0) aktualisiert.

Neben den Festlegungen nach § 7 Abs. 2 TestV wurde nun der Antrag zur Geltendmachung aktualisiert und steht auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Download zur Verfügung. Die Beschaffungskosten sind gemäß § 11 TestV in tatsächlicher Höhe erstattungsfähig: bis 31.03.21 bis zu 9 € je Test und ab dem 01.04.21 bis zu 6 € je Test. Durchführungskosten (z.B. Personalaufwendungen oder Aufwendungen durch Fremdleistung) sind pauschal in Höhe von 9 € brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig. Die benötigten Sachkosten sind über den Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI erstattungsfähig.

Eine Übersicht der PoC-Antigen-Tests, die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 TestV sind, erhalten Sie über das Bundesinistitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

14.04.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde zum 31.03.21 neu gefasst und trat zum 01.04.21 in Kraft. Die wichtigste Änderung bezieht sich vor allem auf die aktualiserte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Umgang mit dem Impfstoff von Astra Zeneca. Dieser soll in Baden-Württemberg nur bei über 60-jährigen Impfberechtigten aus der Prioritätsgruppe 1 und 2 eingesetzt werden. Personen, die in den anerkannten Unterstützungsangeboten tätig sind, werden nach § 3 Abs. 1 Nr. 12 CoronaImpfV aufgeführt.

12.04.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zum 08.03.21 ist die neue TestV in Kraft getreten. Demnach müssen Anträge auf PoC-Antigen-Testungen nicht mehr beim MSI gestellt werden. Aktualisierte Informationen u.a. zur Geltendmachung der Kosten finden Sie in Aktuelles in der Corona-Krise.

12.04.21 - FKU

Die CoronaImpfV wurde zum 01.04.21 geändert, insbesondere hinsichtlich der aktualisierten Empfehlung der STIKO zum Umgang mit dem Impfstoff AstraZeneca. Zudem wurde die Liste der Impfberechtigten in BW aktualisiert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

12.04.21 - FKU

Mit Beschluss vom 08.04.21 wurde eine neue CoronaVO des Landes beschlossen. Änderungen betreffen primär den Betrieb der Schulen. Für die UstA ergeben sich keine Änderungen. Die FAQ zur CoronaVO finden Sie unter dem Link.

12.04.21 - FKU

Mit Beschluss vom 27.03.21 wurde eine neue CoronaVO des Landes beschlossen. Änderungen betreffen primär Neustrukturierungen und den Einsatz von Schnell- und Selbsttests. Für die UstA ergeben sich keine Änderungen.
FAQ zur CoronaVO.

29.03.21 - FKU

Mit Beschluss vom 19.03.21 wurde die Änderung der CoronaVO des Landes beschlossen. Änderungen betreffen primär die Maskenpflicht an Schulen. Mit diesem Link gelangen Sie zum FAQ-Bereich. Für die UstA ergeben sich keine Änderungen.

23.03.21 - FKU

Zum 08.03.21 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Gemäß der neuen TestV müssen die Anträge auf PoC-Antigen-Testung nicht mehr beim Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden.

Die PoC-Antigen-Tests dürfen nun von Trägern anerkannter Unterstützungsangebote im Rahmen der Mengenvorgaben nach § 6 Abs. 3 TestV (bis zu 20 PoC-Antigen-Tests) ohne vorherige Feststellung beschafft und angewendet werden. Das Ministerium für Soziales und Integration hat entsprechend den Handlungsleitfaden (Version 5.0) aktualisiert.

Der Antrag zur Geltendmachung wird auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes noch aktualisiert und ist hier abrufbar. Die Beschaffungskosten sind gemäß § 11 TestV in tatsächlicher Höhe erstattungsfähig: bis 31.03.21 bis zu 9 € je Test und ab dem 01.04.21 bis zu 6 € je Test. Durchführungskosten (z.B. Personalaufwendungen oder Aufwendungen durch Fremdleistung) sind pauschal in Höhe von 9 € brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig. Die benötigten Sachkosten sind über den Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI erstattungsfähig.

12.03.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde überarbeitet und tritt rückwirkend zum 08.03.21 in Kraft. Die wichtigste Änderung ist das Aufheben der Altersbeschränkung von AstraZeneca. Somit sind nun alle in § 3 CoronaImpfV genannten Personen ab 16 Jahren impfberechtigt. 16-17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der CoronaImpfV erhalten ausschließlich den Impfstoff von Biontech.

Damit fallen nun alle, die in den anerkannten Unterstützungsangeboten tätigen Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 12 CoronaImpfV. Weitere Informationen sowie das aktuelle Formular zum Nachweis der Impfberechtigung finden Sie im Beitrag vom 09.03.21.

12.03.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

In einer Pressemitteilung informiert das Ministerium für Soziales und Integration über die Aktualisierung der Impfberechtigung zum 09.03.21, basierend auf der angekündigten Änderung der CoronaImpfV des Bundes. Damit startet für alle Personen ab 16 Jahre mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) die Impftermin-Vergabe.

Die Personen, die im Rahmen der anerkannten Unterstützungsangebote regelmäßig nach § 3 Abs. 1 Nr. 12 CoronaImpfV tätig sind, können nun - unabhängig von einer Altersgrenze - einen Impftermin vereinbaren. Näheres finden Sie unter Ziffer 16 in der Liste der Impfberechtigten. Als Nachweis dient der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und die Bescheinigung auf Vorlage des MSI.

Den aktuellen Handlungsleitfaden zur aufsuchenden Impfung durch Mobile Impfteams finden Sie hier.

Bei der Terminvergabe ist jedoch weiterhin Geduld gefragt, da der Impfstoff im März weiterhin knapp ist.

09.03.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit dem 09.03.21 startet das Land mit der Impftermin-Vergabe für alle  impfberechtigten Personen mit hoher Priorität ab 16 Jahre. Relevante Informationen, auch zu den UstA unter Ziffer 16 der Liste der Berechtigten, finden Sie unter "Aktuelles in der Corona-Krise".

09.03.21 - FKU

Mit Beschluss vom 07.03.21 wurde eine neue CoronaVO des Landes mit inzidenzabhängigen Lockerungen erlassen. Infos zur Strategie finden Sie hier sowie unter diesem Link den FAQ-Bereich. Für die UstA ergeben sich keine Änderungen.

08.03.21 - FKU

Der Bundestag hat am 04.03.21 den Gesetzesentwurf des EpiLage-Fortgeltungsgesetz (Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) in der geänderten Fassung beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates am 26.03.21.

Damit wird der Rettungsschirm nach § 150 Abs. 5a SGB XI für anerkannte Unterstützungsangebote bis einschließlich Juni 2021 verlängert.

In unserem Sondernewsletter vom 24.07.20 sowie auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW (rechts oben "AOK Baden-Württemberg" wählen) finden Sie alle relevanten Informationen für die Erstattung von Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie.

08.03.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Mit unserem Sondernewsletter vom 01.03.21 informieren wir Sie über die aktuellen Änderungen hinsichtlich der Fristen für Folgeanträge nach Nr. 6.3 VwV-Ambulante Hilfen sowie zur Berechtigung für die Corona-Impfung.

01.03.21 - FKU

Die Coronavirus-Impfverordnung wurde zum 24.02.21 erneut geändert. Die aktuelle CoronaImpfV werden durch diese Änderungen ergänzt. Die wichtigsten Fragen und Antworten stellt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Personen, die regelmäßig in den anerkannten Unterstützungsangeboten tätig sind, sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 CoronaImpfV in der 2. Priorisierungsgruppe gelistet. Ab dem 26.02.21 sind in BW zusätzlich nun auch die in den anerkannten Unterstützungsangeboten tätigen Personen unter 65 Jahren nach Ziffer 10 der Pressemitteilung des Landes BW impfberechtigt. Als Nachweis dient der Personalausweis/Lichtbildausweis sowie die Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens (Vorlage MSI).

26.02.21 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

In einem Schreiben vom 24.02.21 informiert das Ministerium für Soziales und Integration über die Verlängerung der Frist für Folgeanträge nach Nr. 6.3 nunmehr auf den 30.06.21 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie.

24.02.21 - FKU

Mit dem neuen Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen der UstA sowie zu den Veranstaltungen der UstADialoge in den Regierungsbezirken.

23.02.21 - FKU

Das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) hat für die Umsetzung der TestV vom 27.01.21 einen neuen Handlungsleitfaden am 18.02.21 veröffentlicht.

Für die Antragsstellung von PoC-Antigen-Tests für Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

Alle weiteren relevanten Informationen zur Antragsstellung und Kostenerstattung von PoC-Antigen-Tests erhalten Sie in unserem Beitrag vom 18.12.20 am Ende der Seite.

22.02.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Die CoronaVO vom 30.11.20 wurde zum neunten Mal mit Beschluss vom 26.02.21 insb. hinsichtlich von Öffnungen geändert. Hier gelangen Sie zu den FAQs des Landes BW. Für die UstA im geschützten Regelbetrieb ergeben sich keine Änderungen.

15.02.21 - FKU

Die CoronaVO vom 30.11.20 wurde zum achten Mal mit Beschluss vom 13.02.21 insb. hinsichtlich des Schulbetriebs geändert. Hier gelangen Sie zu den FAQs des Landes BW. Für die UstA im geschützten Regelbetrieb ergeben sich keine Änderungen.

15.02.21 - FKU

Mit dem 08.02.21 ist die neue CoronaImpfV in Kraft getreten. Damit zählen nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 CoronaImpfV nun auch Ehrenamtliche der Unterstützungsangebote zur zweiten Priorisierungsgruppe, der Gruppe mit hoher Priorität. Weitere Informationen geben wir sobald wie möglich an dieser Stelle an.

Das Bundesgesundheitsministerium auf einem Portal verschiedene Informationen zur Impfung zur Verfügung gestellt. Informationen der Landesregierung BW finden Sie hier.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren die Krankenkassen und das MSI über den Beschluss zur Regelung für Fahrten zu Impfzentren: Dadurch kann jeder, der auch heute schon etwa Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sog. Krankenfahrt nutzen. Gerne weisen wir Sie auch auf ein Ideenpapier zur möglichen Unterstützung und Begleitung zur Corona-Impfung durch Angebote nach § 45a ff. SGB XI hin.

 

Das Robert-Koch-Insitut stellt auf seiner Website den Aufklärungsbogen zur Corona-Schutzimpfung nun auch in leichter Sprache sowie in verschiedenen Sprachen zum Download bereit.

09.02.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote

Zum 04.02.21 ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung" in Kraft getreten. Damit erhalten ab dem 16.02.21 nun auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, 10 FFP-2 Masken pro Person.

Die neue Verordnung finden Sie hier sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit alle weiteren Informationen.

05.02.2021 - FKU

Die CoronaVO des Landes wurde mit Beschluss vom 30.01.21 u.a. hinsichtlich der Voraussetzungen des Zutritts von Besuchern zu Krankenhäusern geändert. Für die UstA im geschützten Regelbetrieb ergeben sich weiterhin keine Änderungen.

01.02.21 - FKU

Zum 27.01.21 wurde die TestV erneut geändert. Für die Träger von Unterstützungsangeboten ergeben sich dadurch keine Änderungen. Sie können max. 20 PoC-Antigen-Tests pro Monat pro Gast beschaffen und nutzen. Weiterhin besteht nach der aktuellen CoronaVO keine Testpflicht für die Unterstützungsangebote.

Unserer Kenntnis nach werden aufgrund der Änderungen zeitnah der Handlungsleitfaden des MSI als auch die notwendigen Formulare des GKV-Spitzenverbandes überarbeitet. Wir werden Sie an dieser Stelle hierzu informieren.

Informationen zur Antragsstellung von PoC-Antigen-Tests finden Sie untenstehend in einem Eintrag vom 18.12.20.

01.02.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote

Die CoronaVO des Landes wurde mit Beschluss vom 23.01.21 u.a. hinsichtlich der Maskenpflicht und des Schutzes vulnerabler Einrichtungen erneut geändert. Für die UstA im geschützten Regelbetrieb ergeben sich weiterhin keine Änderungen.

25.01.21 - FKU

Corona-Newsletter: Covid-19-Impfung | Fragen und Antworten

In den Telefonaten mit Angehörigen, die sich an das Beratungstelefon wenden, erfahren die Beraterinnen der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. (AGBW) täglich, wie belastend die aktuelle Situation für Angehörige von Menschen mit Demenz ist.

Aufgrund der aktuell beherrschenden Diskussion um die Covid-19-Impfung und vieler unterschiedlicher Fragen, hat die AGBW einen informativen Corona-Newsletter versandt.

20.01.2021 - Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz

Mit einem Schreiben vom 16.01.21 hat das Ministerium für Soziales und Integration über die aktualisierte Fassung 1.3 des Handlungsleitfadens zur aufsuchenden Corona-Impfung in stationären Einrichtungen informiert.

Die aktualisierte Version enthält Klarstellungen zur Einbeziehung des betreuten Wohnens und der Tagespflegen in die aufsuchenden Impfungen durch die MIT sowie eine konkretere Beschreibung der impfberechtigen Beschäftigten in den stationären Einrichtungen.

19.01.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote

Zum 16.01.21 wurde die TestV erneut geändert. Damit können Träger von Unterstützungsangeboten nun 20 PoC-Antigen-Tests pro Monat beschaffen und nutzen. Weiterhin besteht nach der aktuellen CoronaVO keine Testpflicht für die Unterstützungsangebote.

Unserer Kenntnis nach werden aufgrund der Änderungen zeitnah der Handlungsleitfaden des MSI als auch die notwendigen Formulare des GKV-Spitzenverbandes überarbeitet. Wir werden Sie an dieser Stelle hierzu informieren.

Informationen zur Antragsstellung von PoC-Antigen-Tests finden Sie untenstehend.

18.01.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote

Die CoronaVO wurde mit Beschluss vom 16.01.21 aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen erneut geändert und Regelungen zur Test-  und Maskenpflicht aktualisiert. Für die UstA im geschützten Regelbetrieb ergeben sich weiterhin keine Änderungen.

18.01.21 - FKU

Mit dem Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen der Unterstützungsangebote, insbesondere zur aktuellen CoronaVO sowie zur PoC-Antigen-Testung und Impfung.

15.01.2021 - FKU

Nach Verabschiedung der Coronavirus-Impfungverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium auf einem Portal verschiedene Informationen zur Impfung zur Verfügung gestellt. Informationen der Landesregierung BW finden Sie hier.

Zudem hat das Ministerium für Soziales und Integration mit einem Schreiben die aktualisierte Fassung 1.2 des Handlungsleitfadens zur aufsuchenden COVID-19-Impfung in stationären Einrichtungen veröffentlicht.

Gerne weisen wir Sie auch auf ein Ideenpapier zur möglichen Unterstützung und Begleitung zur Corona-Impfung durch Angebote nach § 45a ff. SGB XI hin.

Das Robert-Koch-Insitut stellt auf seiner Website den Aufklärungsbogen zur Corona-Schutzimpfung nun auch in leichter Sprache sowie in verschiedenen Sprachen zum Download bereit.

14.01.2021 - Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote

Die CoronaVO wurde durch die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns mit Beschluss vom 08.01.21 erneut geändert. Mit der Verordnungsermächtigung (§ 16 Abs. 2) ergeben sich für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und den geschützten Regelbetrieb der Unterstützungsangebote weiterhin keine Änderung.

Das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) erläutert in einem Schreiben vom 09.01.21 Näheres.

09.01.21 - Fach- und Koordinierungsstele Unterstützungsangebote

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Verwendungsnachweis 2020 nach der VwV-Ambulante Hilfen für die ehrenamtlich getragenen Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI überarbeitet und ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration (MSI) abrufbar (vorletzter Download am Ende der Seite).

Im überarbeiteten Formular wurden auf Seite 2 in Bezug auf die Überbrückung der Corona-Pandemie zusätzliche Fragen aufgeführt. In einem Schreiben vom 21.12.2020 weist das MSI darauf hin, dass im Verwendungsnachweis nur die Zahlungen aufzuführen sind, die im Jahr 2020 tatsächlich getätigt bzw. erhalten wurden.

 

Die UstADialoge im März 2021 werden sich mit dieser Thematik befassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

30.12.2020 - Fachstelle Unterstützungsangebote

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Verwendungsnachweis 2020 nach der VwV-Ambulante Hilfen überarbeitet und ist auf der Internetseite des MSI abrufbar (vorletzter Download am Ende der Seite). Weitere Informationen finden Sie hier.

30.12.20 - Fachstelle UstA

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) hat am 18.12.20 den Bundesrat passiert. Damit ist die Verlängerung des Rettungsschirms nach § 150 Abs. 5a SGB XI für die Unterstützungsangebote bis 31.03.2021 beschlossen. In unserem Sondernewsletter vom 24.07.20 finden Sie weitere Informationen.

Mit dem Rettungsschirm haben Unterstützungsangebote die Möglichkeit der Erstattung von Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie. Auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW (rechts oben "AOK BAden-Württemberg" wählen) stehen die relevanten Unterlagen zur Verfügung. 

30.12.2020 - Fachstelle UstA

Mithilfe des aktuellen Sondernewsletters der Fachstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen der UstA, insbesondere zur aktuellen CoronaVO und zu Aktualisierungen hinsichtlich der die Coronavirus-Testverordnung.

21.12.20 - Fachstelle UstA

Mit der Coronavirus-Testverordnung (TestV) können auch Träger von Unterstützungsangeboten PoC-Antigen-Tests beschaffen und nutzen.

Um die Antragsstellung zu erleichtern, hat das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) ein vereinfachtes Verfahren entwickelt und hierzu in einem Schreiben vom 31.10.2020 informiert sowie alle notwendigen Unterlagen auf seiner Internetseite unter Fachinformationen zur Verfügung gestellt.

  • Neben einer Kurzanleitung wird ein Antragsformular sowie ein Muster-Testkonzept zur Verfügung gestellt. Das Antragsformular mit dem Testkonzept sind an das Funktionspostfach (antigentest@sm.bwl.de) des Ministeriums zu richten. Über das Postfach erhalten Träger zugleich eine automatische Genehmigung des Antrags.
  • Bitte beachten: Mit der Antragstellung oder Genehmigung wird noch keine Bestellung von Tests ausgelöst. Die Bestellungen von Tests ist durch den Träger/die Einrichtung eigenverantwortlich vorzunehmen. Möglichkeiten stellt etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Der GKV-Spitzenverband regelt mit den Festlegungen nach § 7 Abs. 2 TestV die Erstattung der anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für die PoC-Antigen-Testungen.

  • Die Festlegungen sowie das Antragsformular können unter den Fachinformationen heruntergeladen werden.
  • Aktuell liegt die Erstattung der Beschaffungskosten auf max. 9 € brutto je Test und pauschal 9 € brutto für die Durchführungsaufwendungen je tatsächlich genutztem Test.

Notwendige zusätzliche Schutzausrüstung kann über die Sachkostenerstattung des Rettungsschirms nach § 150 Abs. 5a SGB XI geltend gemacht werden.

18.12.2020 - Fachstelle Unterstützungsangebote

Infolge der Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 02.12.20, hat der GKV-Spitzenverand auch die Unterlagen für die Kostenerstattung überarbeitet. Nähere Informationen zur Antragsstellung und Kostenerstattung finden Sie untenstehend.

18.12.20 - Fachstelle UstA

Die CoronaVO wurde im Zuge des Lockdowns erneut geändert. Mit der Verordnungsermächtigung (§ 16 Abs. 2) ergeben sich für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und den geschützten Regelbetrieb der UstA weiterhin keine Änderung.

16.12.20 - Fachstelle UstA

Seit 15.12.20 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie in der SchutzmV.

15.12.20 - Fachstelle UstA

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sog. Hotspots bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen bzw. 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beschlossen. Mittels der Links gelangen Sie zu den Pressemitteilungen.

10.12.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des aktuellen Sondernewsletters der Fachstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen der UstA, insbesondere zum Antrags- und Erstattungsverfahren der PoC-Antigen-Testung nach § 6 Abs. 3 TestV.

24.11.20 - Fachstelle UstA

Als Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen wurde mit Beschluss vom 17.11.20 die CoronaVO erneut geändert. Für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und den geschützten Regelbetrieb der UstA ergibt sich dadurch keine Änderung.

18.11.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des aktuellen Sondernewsletters der Fachstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen der UstA, etwa zur Verlängerung des Rettungsschirms und der TestV.

05.11.20 - Fachstelle UstA

Am 28. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Infolgedessen wurde der Rettungsschirm nach §150 Abs. 5a SGB XI für die anerkannten Unterstützungsangebotebis bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Träger von Unterstützungsangeboten können auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW alle relevanten Informationen zur Antragsstellung abrufen.

05.11.2020 - Fachstelle UstA

In einem Schreiben vom 20.10.20 weist das MSI darauf hin, dass es derzeit keinen Anlass zur pauschalen Schließung von Tagespflegen und Unterstützungsangeboten sieht. Über die Schließung von Angeboten "nach Lage des Einzelfalls" entscheiden die örtlichen Gesundheitsämter.

26.10.20 - Fachstelle UstA

Seit Montag, 19.10.20 gilt im Land die 3. Pandemiestufe. Zeitgleich tritt die aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft. Keine Änderungen gibt es bislang in der für die UstA geltende CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

19.10.20 - Fachstelle UstA

Aufgrund steigender Infektionszahlen hat das Land die Pandemiestufe 2 ausgerufen. Mit dieser "Hab' Acht-Stufe" möchte die Landesregierung eine erhöhte Aufmerksamkeit und erneute Sensibilisierung erreichen.

09.10.20 - Fachstelle UstA

Die CoronaVO BW wurde mit Beschluss vom 22.09.20 erneut geändert. Die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird hiermit bis zum 30.11.20 verlängert. Inhaltlich ergeben sich hierdurch keine Neuerungen.

01.10.20 - Fachstelle UstA

Das Land hat ein dreistufiges Konzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle beschlossen. Es gibt Auskunft zur aktuellen Pandemielage im Land. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

01.10.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des Sondernewsletters der Fachstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen zu den UstA in der Corona-Krise, wie etwa die Verlängerung der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

01.10.20 - Fachstelle UstA

Ab 01.09.20 tritt die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 25.06.20 in der vom 01.09.20 gültigen Fassung in Kraft. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Änderungen für den geschützten Regelbetrieb der Unterstützungsangebote.

01.09.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des Sondernewsletters der Fachstelle UstA erhalten Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen hinsichtlich der UstA in der Corona-Krise, wie etwa zum geschützten Regelbetrieb und einem Praxisbeispiel in Zeiten von Corona.

26.08.20 - Fachstelle UstA

Mit einem Schreiben vom 20. August 2020 informierte das Ministerium für Soziales und Integration über die weitere Gültigkeit der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen über den 31. August 2020 hinaus. Inhaltliche Änderungen werden nicht erfolgen.

Über eine dynamische Verweisung wird sich diese Corona-Verordnung künftig am Außerkrafttreten der Hauptverordnung orientieren, welche aktuell zum 30. September außer Kraft tritt.

Die ab 1. September 2020 geltende CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist momentan noch nicht abrufbar, wird jedoch an dieser Stelle nach Verkündung im Gesetzblatt veröffentlicht.

24.08.20 - Fachstelle UstA

Seit 01.07.20 können Betreuungsgruppen wieder angeboten werden. Voraussetzung für den geschützten Regelbetrieb ist die Einhaltung u.a. des Hygienekonzepts des jeweiligen Trägers (gemäß § 4 CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen).
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. | Selbsthilfe Demenz hat für ihre Betreuungsgruppe in Stuttgart-Birkach ein Gesundheits- und Hygienekonzept sowie Auskunftsformulare für Gäste und Ehrenamtliche erstellt, die Sie im Folgenden gerne einsehen können:

Gesundheits- und Hygienekonzept für die Betreuungsgruppe Stuttgart-Birkach
Selbstauskunft der Ehrenamtlichen für den Einsatz in der Betreuungsgruppe Stuttgart-Birkach
Einverständniserklärung der Gäste zur Teilnahme an der Betreuugsgruppe Stuttgart-Birkach

23.08.20 - Alzheimer Gesellschaft BW e.V.

Gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI haben Unterstützungsangebote die Möglichkeit der Erstattung von Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie. Da sich die Umsetzung als sehr komplex herausgestellt hat, befasst sich auf Landesebene eine Arbeitsgruppe mit den verschiedenen Fragestellungen. Nun können jedoch entsprechende Anträge gestellt werden.

Auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW (rechts oben "AOK BAden-Württemberg" wählen) stehen die relevanten Unterlagen zur Verfügung. Für Fragen zur Antragsstellung stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner der AOK sowie außerdem die Verbände der Leistungserbringer und die Fachstelle Unterstützungsangebote zur Verfügung.

27.07.20 - Fachstelle UstA

Unterstützungsangebote können nun einen Antrag gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI stellen. Auf dem Gesundheitspartnerportal der AOK BW finden sich relevante Informationen, der Musterantrag, Ansprechpartner sowie eine Ausfüllhilfe und Fragen-Antworten-Katalog.

24.07.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des Sondernewsletters der Fachstelle UstA vom 24.07.20 erhalten Sie Informationen zum Rettungsschirm für Unterstützungsangebote nach § 150 Abs. 5a SGB XI, da eine Antragsstellung auf Mindereinnahmen und Mehrausgaben nun möglich ist.

24.07.20 - Fachstelle UstA

Die ab dem 1. Juli 2020 gültige CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 25. Juni 2020 finden Sie unter diesem Link.

Mit dieser Verordnung sind die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege wieder zulässig. Für den geschützten Regelbetrieb sind jedoch u.a. ein Gesundheits- und Raumkonzept Voraussetzung. Demnach ist die Anzahl der Gäste von Angeboten zu reduzieren, wenn die Einhaltung des Gesundheitskonzepts dies erfordert. Weitere Informationen sind auch den Eckpunkten der Neuregelungen zu entnehmen.

 

26.06.2020 - Fachstelle Unterstützungsangebote

Durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung wurde mit dem § 150 Abs. 5a SGB XI ein Rettungsschirm zur Finanzierung der Mindereinnahmen und Mehrausgaben anerkannter Unterstützungsangebote aufgenommen. Relevante Hinweise sind auf dem Gesundheitsportal der AOK BW zu finden.

26.06.20 - Fachstelle UstA

Mit einem Schreiben vom 24.06.20 sowie Eckpunkten als Anlage informiert das Ministerium für Soziales und Integration über weitere Lockerungen der Corona-Regelungen. Die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist hier einsehbar.

26.06.20 - Fachstelle UstA

Der Newsletter vom 26.06.20 der Fachstelle UstA informiert über die weiteren Lockerungen der CoronaVO, den Rettungsschirm für anerkannte Unterstützungsangeboten und stellt beispielhaft das Alternativkonzept von Unterstützungsangeboten in Zeiten von Corona vor.

26.06.20 - Fachstelle UstA

Zur Durchführung von Gruppenangeboten in einem geschützen Regelbetrieb bieten die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung sowie eine Orientierungshilfe für ein Gesundheitskonzept, die vom Ministerium für Soziales und Integration am 22. Mai 2020 veröffentlicht wurden, eine Orientierung und Hilfestellung. Hier gilt zu beachten, dass seit dem 1. Juli 2020 die Gruppengröße nicht mehr auf sieben Personen begrenzt ist. Die Anzahl der Gäste von Angeboten ist jedoch zu reduzieren, wenn die Einhaltung des Gesundheitskonzepts dies erfordert.

Des Weiteren erhalten Sie bei Bedarf unter diesem Link eine Orientierungshilfe für Angebote der Einzelbetreuung, welche die Anpassung an geltende Schutz-, Hygiene- und Abstandsregeln unterstützen kann.

26.06.2020 - Fachstelle Unterstützungsangebote

Mit Beschluss vom 9. Juni hat die Landesregierung die CoronaVO erneut geändert. Hier finden Sie die Verordnung mit den geltenden Regeln ab dem 15. Juni, Hinweise und einen Überblick über die wesentlichen Änderungen sowie weitere relevante Verordnungen.

15.06.20 - Fachstelle UstA

Für die Unterstützungsangebote in der Einzelbetreuung erhalten Sie unter diesem Link eine Orientierungshilfe, welche die Anpassung bzw. Überprüfung an geltende Schutz-, Hygiene- und Abstandsregelungen unterstützen kann.

04.06.20 - Fachstelle UstA

Zur Durchführung von eingeschränkten Gruppenangeboten hat das Ministerium für Soziales und Integration am 22.05.20 Handlungsempfehlungen sowie eine Orientierungshilfe für ein Gesundheitskonzept veröffentlicht.

25.05.20 - Fachstelle UstA

Mit der CoronaVO Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22.05.20 sind eingeschränkte Gruppenangebote mit höchsten sieben Personen zulässig. Voraussetzung ist u.a. ein Gesundheitskonzept. Die Verordnung tritt am 29.05.20 in Kraft.

25.05.20 - Fachstelle UstA

Mithilfe des Sondernewsletters der Fachstelle UstA vom 25.05.20 erhalten Sie Informationen über die CoronaVO Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote vom 22.05.20 und den dazu veröffentlichten Handlungsempfehlungen und eine Orientierungshilfe als Anlage.

25.05.20 - Fachstelle UstA

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt ein Erklärvideo mit Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus in leichter Sprache mit Untertitel unter diesem Link zur Verfügung.

25.05.20 - Fachstelle UstA

Das Ministerium für Soziales und Integration appelliert in einem Schreiben vom 5. Mai an die Träger von Unterstützungsangeboten im Umgang mit der CoronaVO, ihr Angebot befristet auf Grundlage eines Gesundheitskonzeptes konzeptionell neu auszurichten und dies der zuständigen Anerkennungsstelle mitzuteilen. Hierbei sei insbesondere auch die entsprechende Begleitung und der Einsatz der Ehrenamtlichen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen mit beispielhaften Konzeptideen finden Sie unter diesem Link.

 

14.05.2020 - Fachstelle Unterstützungsangebote

Mit Schreiben vom 05.05.20 ermutigt das Ministerium für Soziales und Integration Angebote sich auf Grundlage eines Gesundheitskonzeptes konzeptionell neu auszurichten. Weitere wichtige Informationen sind dem Schreiben zu entnehmen.

14.05.20 - Fachstelle UstA

Die Alzheimer Gesellschaft BW informiert in einem neuen Artikel über aktuelle Erfahrungen, rechtliche Fragen, häusliche Betreuung und mögliche Wege aus dem Lockdown für Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz.

14.05.20 - Alzheimer Gesellschaft BW

Im aktuellen Newsletter der Fachstelle UstA finden Sie unter anderem Informationen über Entwicklungen zu den Unterstützungsangeboten in der Corona-Krise sowie zu Fragen der finanziellen Förderung.

14.05.20 - Fachstelle UstA

Nach aktuellem Stand sind die Antragsfristen bei Landesförderung der 31.10.20 (Erstanträge | anteilig) und der 31.07.20 (Folgeanträge) sowie bei ausschließlich kommunaler Förderung der 30.09.20.

30.04.20 - Fachstelle UstA

Im Kabinett wurde am 29.04.20 der Entwurf zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ... beschlossen. Darin enthalten sind auch Erstattungsmöglichkeiten für UstA. Weitere Informationen finden Sie unter Aktuelles.

30.04.20 - Fachstelle UstA

Das Tragen von Alltagsmasken kann bei Menschen mit Demenz zu Problemen und Verunsicherung führen. Hier finden Sie Anregungen der Alzheimer Gesellschaft BW, die die Akzeptanz unterstützen können.

30.04.20 - Alzheimer Gesellschaft BW

Auf der Internetseite der Alzheimer Gesellschaft BW finden Sie einen Artikel Häusliche Betreuungsdienste und Betreuungsgruppen in Zeiten von Corona mit ersten Erfahrungen und Orientierungen.

23.04.20 - Alzheimer Gesellschaft BW

Auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration sind die zentralen Ansprechpartner zur Beschaffung von Schutzausrüstung und zur Bedarfsmeldung aufgelistet.

23.04.20 - Fachstelle UstA

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. hat den Artikel Häusliche Betreuungsdienste und Betreuungsgruppen in Zeiten von Corona veröffentlicht, da in diesen schwierigen Zeiten gerade auch die Häuslichen Betreuungsdienste für Menschen mit Demenz großen Herausforderungen und Veränderungen unterworfen sind. Den Artikel finden Sie unter diesem Link.

 

06.04.2020 - Alzheimer Gesellschaft BW

Für Organisationen und Vereine, die sich um Assistenz und Begleitung und Lebensmittelversorgung kümmern, bietet Aktion Mensch ein Soforthilfeprogramm. Näheres erfahren Sie über diesen Link.

01.04.20 - Fachstelle UstA

Im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) des Bundes sowie der Soforthilfe Corona des Landes können soziale Dienste finanzielle Hilfen erhalten. Weiteres finden Sie unter Aktuelles.

01.04.20 - Fachstelle UstA

Mit diesem Schreiben informiert das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) zu Verlängerung der Antragsfristen bei Landesförderung, Höhe von Fördergeldern und Entlastungsleistungen für telefonische Begleitung.

31.03.20 - Fachstelle UstA

Auf der Internetseite der Landesstrategie Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten. sind Hinweise zum wirksamen und sicheren Engagement sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote in BW in Zeiten der Corona-Krise zu finden.

31.03.20 - Fachstelle UstA

Die aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts, Informationen in leichter Sprache oder Gebärdensprache, eine Podcast-Reihe und hilfreiche Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

25.03.20 - Fachstelle UstA

Den Sondernewsletter der Fachstelle UstA zur einstweiligen Schließung von Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege finden Sie hier.

18.03.2020 - Newsletter